Home | Forum | Reise-TV | Traumstrände | Katalog-Service | Kleinanzeigen | Veranstalter-Suchmaschine | Newsletter | Archiv | Register
Pauschalreise-Preisvergleich Last-Minute Billigflüge

  Ab sofort im Handel!
  Hier bestellen


 Das Magazin
 Abo bestellen
 Einzelhefte kaufen
 Inhalt
 E-Paper
 R&P-Flugbörse
 Reiseplanung
 Informieren
 Länderinfos
 Impfvorschriften
 Visabestimmungen
 Botschaften
 Reisewarnungen
 Tropeninstitute
 Touristenämter
 Planen
 Ferientermine
 Klima/Regenzeiten
 Landkarten
 Pleiteschutz
 Reisewetter
 Wechselkurse
 Fliegen
 Airlines
 Airports
 Billigflieger weltweit
 Meilenrechner
 Parken
 Sicherheit
 Reisen
 Günstige Reiseziele
 Fernreisen mit Kind
 Traumziele im Test
 Geldtransfer
 Mitfahrzentralen
 Reisepartner
 Routenplaner
 Recht
 Anwaltsuche
 Urteilsammlung
 Reisemängel
 Partner-Pages

   Best of
 Last Minute
   Pauschalreise-
 Preisvergleich
    Neu  Airline-Test
 & Bewertungen
   Globetrotter-
 Forum
 
 
 
 
Pleiteschutz - was ein Sicherungsschein ist
Ist Ihr Veranstalter gegen Pleiten versichert? [hier prüfen]

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei touristische Einzelleistungen, z. B. Flug und Hotel, zusammen verkauft und als ein Preis ausweist.

Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit abzusichern.

Als Nachweis für die Absicherung der Kundengelder bei einer Versicherung gilt der Sicherungsschein. Damit ist gewährleistet, dass dem Reisende im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Insolvenz des Reiseveranstalters der Reisepreis erstattet wird bzw. dass die Rückreise des Reisenden, wenn er seine Reise schon angetreten hat, gewährleistet ist.

Der Sicherungsschein ist dem Kunden immer dann auszuhändigen, wenn dieser eine Reise bucht und eine Anzahlung oder Restzahlung vor Erbringung der Leistung entgegennimmt oder fordert. Eine Anzahlung von über 10 % des Reisepreises ist im übrigen nicht zulässig und verstoßen gegen § 307 BGB.

Leisten Sie daher keine Zahlungen ohne vorherige Aushändigung des Original-Sicherungsscheines. Das gilt auch bei Last-Minute-Reisen. In Zweifelsfall den Reisepreis erst am Flughafen nach Aushändigung der Reiseunterlagen zahlen. Akzeptieren Sie keine Kopien.

Mit dem Sicherungsschein ist gewährleistet, dass eine Versicherung im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters nach § 651 k BGB einspringt.

Nicht abgesichert ist im übrigen das Insolvenzrisiko des vermittelnden Reisebüros! Das gleiche gilt für bereits von Ihnen geltend gemachte Reisemängel.

Veranstalter, die nur gelegentlich und im Rahmen einer nicht gewerblichen Tätigkeit Reisen vermitteln sowie Anbieter von Tagestouren von weniger als 24 Stunden ohne Übernachtung mit einem Reisepreis bis zu € 75 und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

[zurück]
 
 Günstige Reisen
Abflughafen

  Reiseziel

  Frühester Hinflug

Reisedauer

Reisende Erwachsene
  
 Billig fliegen + sparen
  Billigflüge
  Charterflüge
  Low-Cost-Flüge
  Hotels buchen
  Günstige Unterkünfte
  Ferienhotels buchen
  Pauschalreise
  Frühbucher
  Last Minute
  Mietwagen
  Ferienhäuser
  Versicherung

© 2008 by REISE & PREISE Verlags GmbH
Impressum | Mediadaten | Umfragen | Presse | Partnertools
 

Werbung