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Reisebuchung
Hier finden Sie Urteile zum Thema Reisebuchung.

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Aufpassen bei Last-Minute-Leistungen
Ein Ehepaar hatte für sich und sein 13-jähriges Kind eine zweiwöchige Last-Minute-Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Das Angebot stammte von einem Flugblatt, das im Reisebüro am Flughafen auslag. Da die gleiche Reise im Katalog des Veranstalters inklusive einer kostenlosen Mitreisemöglichkeit für Kinder unter 14 Jahren angeboten wurde, wollte das Ehepaar den Reisepreis für das Kind zurück. Das Gericht schmetterte das Anliegen aus zwei Gründen ab: Ein Veranstalter könne seine Reisen zu verschiedenen Konditionen und Preisen anbieten. Außerdem sei die Familie mit dem Last-Minute-Gesamtpreis wesentlich günstiger weggekommen als bei einer regulären Buchung für zwei Erwachsene (AG Hannover, AZ: 502 C 9810/02).

Den Richtigen verklagen
Schlecht beraten war ein Türkei-Urlauber. Er hatte mit seiner vierköpfigen Familie trotz gültiger Tickets nicht abfliegen können, da der Flug erst verschoben und dann storniert worden war. Für die Umbuchung auf eine andere Airline sowie vertane Urlaubszeit sollte ihm der Reiseveranstalter DM 1.369,- überweisen. Doch der Familienvater hatte Pech: Er hatte die Flugtickets zwar bei dem Veranstalter gekauft, Vertragspartner wäre dieser aber nur bei der Buchung einer Pauschalreise gewesen. Im Urteil heißt es, Vertragspartner sei die türkische Airline, für die der Veranstalter lediglich die Tickets ausgestellt habe. (AG München, AZ: 271 C 750/01)

Reiseleiter ohne Ortskenntnisse
Geld zurück erhalten Urlauber, wenn sie eine Busreise buchen, der Reiseleiter aber keinerlei Ortskenntnisse besitzt. So geschehen im Fall eines Ehepaares, das für insgesamt DM 8.350,– eine einmonatige USA-Rundtour gebucht hatte. Die versprochene deutschsprachige Betreuung durch eine qualifizierte Reiseleitung erwies sich allerdings als eine ahnungslose, aus einem Reiseführer vorlesende Bushostess. Erhielt zunächst der Veranstalter recht, da die Urlauber keine »Studienreise« gebucht hatten, sprach ihnen das Landgericht Düsseldorf in der Berufung für die »deutliche Einschränkung« eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu. (LG Düsseldorf, AZ: 22 S 317/96)

Umbuchnung
Bucht ein Reiseveranstalter vier Tage vor Abreise in ein anderes als das ursprünglich gewählte Hotel um, verliert der Urlauber auch dann nicht sein Recht auf Minderung des Reisepreises, wenn er der Umbuchung zustimmt. Der Betroffene, so die Richter, müsse in der Kürze der Zeit fast zwangsläufig zustimmen, um seine Ferien sicherzustellen. So sei sein Einverständnis lediglich die Einwilligung zur Abhilfemaßnahme des Reiseveranstalters, jedoch kein Einverständnis zur Änderung des Vertrages. 15 Prozent Minderung sind gerechtfertigt. (AG Kleve, AZ: 28 C 318/99).

Höhere Kosten bei Umbuchungen
Weil der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass Fluggesellschaften Mehrwertsteuer auf Umbuchungsgebühren erheben müssen, könnten Stornos und Umbuchungen bald teurer werden. Wenn die Airlines die Kosten auf die Kundschaft abwälzen, wird die Gebühr statt meist DM 100,–, künftig zuzüglich 16% DM 116,– kosten. In der Urteilsbegründung heißt es, dass Gebühreneinnahmen nicht als umsatzsteuerfreier Schadenersatz anzusehen seien. Es handle sich vielmehr um ein normales, umsatzsteuerpflichtiges Entgelt (BFH, AZ: V R 16/99).

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