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Reiserecht Auch Kinder haben Ansprüche

Schon fünfjährige Kinder haben Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn für sie ist das schon etwas Besonderes.

Für Kinder im Alter von fünf Jahren sei Urlaub bereits etwas Besonderes. Deshalb haben sie Anspruch auf Schadenersatz. Anders sieht es bei Kleinkindern aus. Sie nehmen im Alter von zwei bis drei Jahren die Ferien noch nicht bewusst wahr. So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main im Prozess um einen Urlaub auf einer Hotelbaustelle (Aktenzeichen: 2-24 S 61/10), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin für sich und ihren Sohn einen Cluburlaub in Ägypten gebucht. Wie sich herausstellte, wurde auf der Anlage noch gebaut, viele der versprochenen Attraktionen waren noch nicht fertig - unter anderem der Kinderpool und der Kinderclub. Wegen der Bauarbeiten konnte das Kind zudem nicht ungestört in der Clubanlage oder am Strand spielen.

Die Richter minderten deshalb nicht nur den Reisepreis um 73 Prozent, sondern gestanden der Klägerin und ihrem Sohn eine Entschädigung von insgesamt 1765 Euro zu. Auch der Sohn habe Anspruch auf Schadenersatz wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit. Denn gerade Einrichtungen wie der Kinderpool, die für ihn interessant gewesen wären, waren noch im Bau. Dadurch sei der Erlebniswert des Urlaubs für ihn erheblich geschmälert. Grundsätzlich sei eine Entschädigung gerechtfertigt, wenn der Reisepreis um mindestens 50 Prozent gemindert wurde.

(30.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.