Reiserücktrittsversicherung Reise unverzüglich stornieren
Wer vor Beginn der Reise erkrankt und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, sollte unverzüglich stornieren.
Ansonsten kann der Versicherungsschutz verfallen. Ein Kunde musste sechs Wochen vor einer geplanten Kreuzfahrt ins Krankenhaus, die Reise aber erst drei Wochen vor dem Reisetermin stornierte. Zu spät, urteilten die Richter. Der Kunde musste die Stornokosten deshalb selbst tragen (AG Koblenz, AZ 14 C 1798/96).