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Reiserecht Hotel nicht fertig: Urlauber bekommen Geld zurück

Urlauber bekommen einen Teil ihres Reisepreises zurückerstattet, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertig ist. So kommen Reisende zu ihrem Recht.

Fehlende Angebote und Einrichtungen sowie Baustellenlärm stellten einen erheblichen Mangel dar, urteilte das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 185/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Reise in ein tunesisches Hotel gebucht. Bei der Ankunft war dieses jedoch noch nicht fertiggestellt. Unter anderem standen die Empfangshalle, mehrere Cafés und Restaurants, die Sonnenterrasse, das Hallenbad und Wellnessangebote nicht zur Verfügung. Die Kläger forderten eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 80 Prozent.

Das Gericht gab dem Kläger Recht, hielt eine Reisepreisminderung von 60 Prozent aber für ausreichend. Der Reiseveranstalter habe nicht darlegen können, dass wesentliche Einrichtungen des Hotels nutzbar waren. Daran ändere auch nichts, dass Thalasso und Diskothek im Nachbarhotel zur Verfügung standen. Auch die Bauarbeiten waren nach Einschätzung des Gerichts ein erheblicher Mangel. Zwischen 6.00 Uhr und 1.30 Uhr habe es massive Lärmbelästigungen gegeben.

(01.05.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.