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Reiserecht Menschenrechtsprobleme sind keinGrund für Reiserücktritt

Menschenrechtsverletzungen in einem Land sind kein Grund, eine Reise kostenlos stornieren zu können. Aktuell wird diskutiert, ob Fußballfans wegen der politischen Situation Reisen zur Europameisterschaft in die Ukraine absagen sollten.

»Umfeldprobleme spielen keine Rolle und sind nicht Vertragsgegenstand«, sagt der Reiserechtler Paul Degott. »Sonst könnten ja zum Beispiel auch fast immer Reisen nach China oder in viele andere Länder storniert werden.« Hintergrund ist die Debatte, ob Fußballfans wegen der politisch heiklen Situation Reisen zur EM in die Ukraine absagen sollten.

Wer wegen der angespannten politischen Lage von der Reise zurücktreten will, muss laut Degott die vorgesehenen Stornogebühren zahlen, die in der Regel umso höher sind, je näher der Abflugtermin rückt. Grundsätzlich hat jeder Kunde eines Reiseveranstalters das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Und er muss das auch nicht begründen. Allerdings dürfe dem Veranstalter dadurch kein finanzieller Nachteil entstehen. Deshalb müsse der Reisende entsprechend der gültigen Stornostaffeln die Kosten tragen.

(02.05.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.