fbpx

Reiserecht Stornierung bei Schwangerschaft bei Komplikaton möglich

Wer aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft eine Reise stornieren muss, bekommt die Stornokosten zurückerstattet. So entschied das Amtsgericht München.

Eine Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, kann aber bei Komplikationen trotzdem zu einer Reisestornierung berechtigen. Denn bei Problemen könne sie als »unerwartete schwere Erkrankung« im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag (30. Juli) veröffentlichten Urteil (AZ 224 C 32365/11).
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar für sich und seinen Sohn eine Reise nach Griechenland für Mai 2011 gebucht. Bei der Buchung im Februar war die Frau bereits schwanger, die Schwangerschaft war aber bis dahin völlig komplikationslos verlaufen. Die Familie schloss auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ende April bekam die Frau plötzlich vorzeitige Wehen. Die Ärztin riet von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten in Höhe von 2535 Euro von der Versicherung.
Diese lehnte die Zahlung ab. Schließlich sei die Schwangerschaft bei der Buchung bekanntgewesen. Das Ehepaar klagte vor dem Amtsgericht und die Richterin gab den Reisenden Recht: Die Schwangerschaft an sich sei zwar keine Erkrankung. Vorzeitige Wehen seien aber eine unerwartete schwere Komplikation und damit als Krankheit zu werten. Das Urteil ist rechtskräftig.

(31.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.