Cross Ticketing
Auch »No Shows« haben Anspruch auf Beförderung
Wenn Fluggäste Teilstrecken ihres Flugscheins verfallen lassen, darf die Airline nicht einfach die gesamte Route stornieren.
| Ausgabe: | 2-2009 |
| Seite/n: | 102 |
| Suchbegriffe: | Magazin, Cross Ticketing, Flugscheinverfall, Ticketverfall |

zurück zur Übersicht

