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2011 Rekordjahr für Urlaubstourismus

Die Deutschen planen in diesem Jahr mehr als 70 Millionen Ferienreisen. 2011 werde »ein Rekordjahr für den Urlaubstourismus«.

Dies prognostiziert Professor Martin Lohmann von der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR).

Fast jeder vierte Bundesbürger wolle mehr reisen als im Vorjahr, aber nur 17 Prozent weniger. Die wichtigsten Urlaubsziele bleiben Deutschland, Spanien, Italien, die Türkei und Österreich. 

»Dennoch gibt es auch hier Dynamik«, so Lohmann. Zwar wachse das Interesse an »fast allen Urlaubsregionen«. Einen überdurchschnittlichen Zuwachs können jedoch die Fernziele in Übersee sowie die Länder rund ums Mittelmeer und in Skandinavien erwarten.

Andererseits zeigen die Verbraucher eine »hohe Flexibilität«. Urlauber, so der Fachmann, seien zunehmend »multioptional und sehen in vielen Destinationen die Möglichkeit, ihre Urlaubsbedürfnisse zu befriedigen«. Reiseziele würden »immer austauschbarer, selbst wenn sie sich objektiv unterscheiden«. Das gelte analog auch für die Urlaubsformen, bei den 2011 Kreuzfahrten, Radreisen, Wellnessurlaub und All-inclusive-Angebote besonders im Trend liegen.

(17.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.