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Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs bereitet die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen vor

Nach der Ausbreitung des mutierten Coronavirus in Tschechien und Teilen Österreichs bereitet die Bundesregierung neue Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen vor

Ab Sonntag Ausreiseauflagen in Tirol und Grenzkontrollen zu Tschechien

Im Nachbarland Tschechien und Teilen Österreichs grassieren wohl ansteckendere Varianten des Coronavirus. Die Politik reagiert: Ab Sonntag soll es auch an der Grenze zu Tschechien stationäre Kontrollen geben. In Tirol gelten seit Mitternacht strengere Regeln.

Im Kampf gegen die sich ausbreitende südafrikanische Corona-Variante hat das österreichische Bundesland Tirol in der Nacht auf Donnerstag (11. Februar) neue Ausreisebeschränkungen in Kraft gesetzt.

Ein Verlassen des Bundeslands in Richtung Deutschland oder in angrenzende österreichische Bundesländer ist in den nächsten zehn Tagen nur mit einem negativen Corona-Test möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Deutschland will ab Sonntag mit eigenen Maßnahmen auf die Ausbreitung der Corona-Varianten reagieren. Am Freitagmorgen (10.15 Uhr) wollen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Lothar Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts, über die Corona-Lage informieren.

Tschechien und Tirol sind Virusmutationsgebiete

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden Tschechien und Tirol am Donnerstag als sogenannte Virusmutationsgebiete eingestuft. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe entschieden, ab Sonntag neben den seit der Flüchtlingskrise bestehenden Binnengrenzkontrollen zu Österreich auch an den Grenzen zu Tschechien vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen, teilte ein Sprecher mit. Die Bundesregierung stimme sich derzeit mit allen beteiligten Partnern ab, «insbesondere zu etwaigen Ausnahmetatbeständen» und werde bald darüber informieren.

In Tirol bereitet vor allem die südafrikanische Corona-Variante große Sorgen. Zwischen dem 23. Dezember und dem 9. Februar wurden dort 438 bestätigte und teils unbestätigte Fälle dieser Virusvariante festgestellt. Die Variante gilt als ansteckender. Die Einhaltung der neuen Maßnahme soll von rund 1200 Polizisten und Soldaten engmaschig kontrolliert werden. Ein Verstoß kann bis zu 1450 Euro kosten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Kinder sowie der Güterverkehr und die Durchreise ohne Zwischenstopp.

Unter den bislang als Virusmutationsgebiete eingestuften Staaten, für die ein Beförderungsverbot nach Deutschland gilt, ist bislang kein Nachbarland. Aus den bereits festgelegten Mutationsgebieten im Ausland dürfen derzeit fast nur noch Deutsche und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland einreisen. Außerdem gibt es Sonderregeln für medizinisches Personal, Transit-Passagiere und den Warenverkehr.

Negativer Corona-Test bei Einreise aus Tschechien

Tschechien ist stark von der Corona-Krise betroffen. Landesweit meldeten die Behörden am Donnerstag 9446 neue Fälle. Der EU-Mitgliedstaat mit seinen rund 10,7 Millionen Einwohnern war bereits als Hochrisikogebiet eingestuft. Reisende aus Tschechien müssen schon jetzt bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Ausweisung als Virus-Variantengebiet würde die Reisemöglichkeiten noch weiter einengen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verwahrte sich am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung «Markus Lanz» gegen die Formulierung, die Grenzen zu Tirol und Tschechien würden «dicht» gemacht. Er sagte, dass jeder, der aus Tirol oder Tschechien einreisen wolle, künftig einen negativen Corona-Test vorlegen müsse. Es gebe dabei keine Ausnahmen.

Die ansteckendere Coronavirus-Variante aus Großbritannien hat nach Angaben der bayerischen Landesregierung in einigen ostbayerischen Regionen bei Pendlern aus Tschechien bereits die Oberhand gewonnen. Der Anteil der mutierten Variante bei positiven Corona-Tests betrage in Tirschenreuth rund 70 Prozent, in Wunsiedel mehr als 40 Prozent, sagte Söder bei «Markus Lanz». Beide Städte liegen nahe der tschechischen Grenze. Sachsen hatte zuvor angesichts drastischer Corona-Zahlen in Tschechien bereits vor der Entscheidung Seehofers eine deutliche Einschränkung des Pendlerverkehrs angekündigt.

Drei tschechische Grenzbezirke werden abgeschottet

Tschechien kündigte an, ab diesem Freitag drei Grenzbezirke von der Außenwelt abzuschotten. Betroffen sind die Bezirke Sokolov (Falkenau) an der Grenze zu Sachsen, Cheb (Eger) an der Grenze zu Bayern und Sachsen sowie Trutnov (Trautenau) an der Grenze zu Polen in der Nähe von Sachsen. Wer dort wohne, dürfe den jeweiligen Bezirk nicht mehr verlassen, sagte Gesundheitsminister Jan Blatny in Prag. Leute von außerhalb würden nicht hereingelassen. Ausnahmen gelten für den Weg zur Arbeitsstätte.

Beim ersten Lockdown im Frühjahr waren für drei Monate nationale Grenzkontrollen eingeführt worden, um das Einschleppen des Virus aus dem Ausland so weit wie möglich zu verhindern. Damals hatte es in einigen Bundesländern Kritik an dieser Maßnahme gegeben, weil Pendler, Familien und Unternehmen darunter litten.

Der Bundestag beschäftigt sich am Freitag mit dem Vorhaben der großen Koalition, die Grundlage dafür zu schaffen, dass mehrere Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Tests über Ende März hinaus weiterlaufen. Sie beruhen darauf, dass der Bundestag auch weiterhin eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» feststellt - darüber soll das Parlament künftig aber regelmäßig neu entscheiden müssen.

Schärfere Einreiseregeln auch für Slowakei

Auch für die Slowakei gelten wegen der Corona-Pandemie ab Sonntag verschärfte Einreiseregeln. Die Bundesregierung stufte das EU-Land am Freitag als Gebiet mit besonders gefährlichen Virusmutationen ein, wie das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite mitteilte. Damit gilt dann auch für die Slowakei ab Sonntag, dass Fluggesellschaften sowie Bus und Bahnunternehmen keine Passagiere mehr von dort nach Deutschland befördern dürfen. Ausgenommen davon sind deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende Ausländer.

Die genauen Regeln für den Individualverkehr, beispielsweise mit dem eigenen Auto, werden derzeit noch erarbeitet. Nach Angaben des Bundesinnenministers werden diese sich voraussichtlich an den Ausnahmen für das Beförderungsverbot orientieren.

In der Slowakei steigen etwa seit Oktober die Infektionszahlen so dramatisch an, dass Experten vor einem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems warnen. Eine besonders große Rolle spielt dabei die britische Variante B.1.1.7 des Coronavirus. Auf sie ist mehreren Untersuchungen zufolge der mit Abstand größte Teil der Neuinfektionen zurückzuführen.

160 der knapp 200 Länder weltweit inzwischen Risikogebiet

Die Bundesregierung hatte die Einreise nach Deutschland in den letzten Wochen und Monaten Schritt für Schritt erschwert. Rund 160 der knapp 200 Länder weltweit sind inzwischen in eine von drei Corona-Risikokategorien eingestuft. Für die niedrigste gilt eine Testpflicht spätestens 48 Stunden nach Einreise und eine zehntägige Quarantänepflicht, von der man sich nach fünf Tagen durch einen zweiten negativen Test befreien kann.

Mehr als 40 Länder sind als Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete mit besonders hohen Infektionszahlen eingestuft. In letztere Kategorie wurden am Freitag das arabische Bahrain, die Seychellen im Indischen Ozean sowie St. Lucia und St. Vincent und die Grenadinen in der Karibik neu eingeordnet. Für das afrikanische Namibia wurde der Status als sogenanntes Hochinzidenzgebiet dagegen wieder aufgehoben.

Für Hochinzidenzgebiete gilt wie auch für die Virusvariantengebiete eine verschärfte Testpflicht: Bei der Einreise aus diesen Ländern muss man direkt einen negativen Test vorlegen.

Schweiz weitet Quarantänepflicht aus

Reisende aus Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen nach einer Einreise in die Schweiz demnächst in die Corona-Quarantäne. Das Bundesamt für Gesundheit hat am Mittwoch die Liste mit Risikogebieten aktualisiert. Sie gilt ab 22. Februar. Zuvor waren bereits Thüringen und Sachsen darauf. Sachsen wird von der neuen Liste gestrichen.

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in die Schweiz in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aufgehalten hat, muss sich bei den Behörden melden, zehn Tage in Quarantäne und darf das Haus oder die Ferienwohnung nicht verlassen. Ab dem 7. Tag kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test abgekürzt werden.

Einreisende aus allen anderen Bundesländern müssen sich lediglich elektronisch registrieren. Wer mit dem Flugzeug anreist, muss vor dem Einchecken zudem einen negativen PCR-Test vorzeigen.

Ausschlaggebend für die Schweizer Risikoliste ist die 14-Tages-Inzidenz. Wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Gebiet um 60 höher liegt als in der Schweiz, kommt das Land oder die Region auf die Liste.

(12.02.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.