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Norwegens Natur ist wunderschön - aber auch ziemlich rau und menschenleer. Aktivurlauber sollten nicht unbedarft in die Wildnis aufbrechen

Norwegens Natur ist wunderschön - aber auch ziemlich rau und menschenleer. Aktivurlauber sollten nicht unbedarft in die Wildnis aufbrechen

Foto: Visitnorway.com/Mattias Fredriksson

Abenteuer Outdoor Gut vorbereitet als Aktivurlauber

Hotel, Ferienwohnung, Campingplatz? Ein echter Outdoor-Urlauber zieht mit seinem eigenen Zelt und Rucksack in die Wildnis. Die Belohnung: atemberaubende und einsame Landschaften. Doch es lauern Gefahren - denn manche gehen unbedarft in die Natur.

Die Schöne kann zum Biest werden. Wenig ist auf Reisen zwar anmutiger als einsame, wilde Natur. Mancher Urlauber bewegt sich dafür abseits der Zivilisation. Doch die Orientierung im weg- und markierungslosen Gelände ist nicht einfach.

Wenn das Wetter kippt, kann aus dem Abenteuertrip eine Katastrophe werden. Island zum Beispiel ist nicht nur für seine schöne Natur, sondern auch für urplötzliche Wetterumschwünge und Temperatureinbrüche berüchtigt. Laut der isländischen Such- und Rettungsgesellschaft ICE-SAR sind Unfälle in der Natur die zweithäufigste Todesursache unter den Island-Touristen, hinter Verkehrsunfällen. Im Schnitt sterben dabei drei Menschen pro Jahr.

Sigrídhur Dögg Gudhmundsdóttir von der Touristeninformation legt Trekking-Urlaubern vor allem den Wetterbericht sowie die aktuellen Warnungen und generellen Sicherheitshinweise auf www.safetravel.is nahe. Dort können Naturreisende auch ihren Reiseplan hinterlassen. Ohnehin sollte man die geplante Route einer vertrauenswürdigen Person mitteilen, die im Ernstfall reagieren kann.

Auch in abgelegenen Gefilden Norwegens zählen schlechte Vorbereitung, die Überschätzung der eigenen Kondition, leere Handy-Akkus und fehlende Notfallnummern zu den größten selbst gemachten Gefahren bei Outdoor-Unternehmungen. Hilke von Hoerschelmann von Innovation Norway verweist darauf, dass Norwegens Fläche ungefähr der von Deutschland entspricht, die Einwohnerzahl aber nur leicht über der von Berlin liegt. «Bei Outdoor-Aktivitäten ist man deshalb zumeist auf sich allein gestellt und sollte sich entsprechend vorbereiten.» Das heißt: immer auf Frost und Schlechtwetter einstellen. Und: Im Zweifelsfall rechtzeitig umdrehen - das ist keine Schande.

Der Outdoor-Autor und Alpinismus-Experte Uli Auffermann empfiehlt wegloses Gelände ohne Orientierungsmöglichkeit nur Fortgeschrittenen - also denen, die Karte, Kompass und GPS-Gerät sicher beherrschen. Das Kartenlesen will gelernt sein. Zum Beispiel sei es wichtig, bereits bei der Vorbereitung einer Route Geländesprünge zu erkennen.

Jens Kuhr vom Deutschen Wanderverband empfiehlt, nicht zu ehrgeizig zu sein: »Wird die Tour anstrengender als gedacht, kann dies den Wanderspaß gründlich verderben.« Und für Uli Auffermann bedeutet unbekanntes Gelände vor allen Dingen: Reserven haben. »Ich sollte niemals Touren angehen, die mich physisch wie auch psychisch überfordern. Das bedeutet, ich muss mich gut einschätzen können.« Eine wichtige Trekking-Maxime: Erfahrung gewinnen. Also lieber erst einmal Trips in sicheren Gefilden unternehmen, bevor man sich ins große Island-Abenteuer stürzt.

Die Technik wird immer besser - das macht die Orientierung im Gelände oft einfacher. Ein GPS-Gerät aber sollte stets in Verbindung mit einer guten Karte benutzt werden, rät Jens Kuhr. Uli Auffermann hat einen weiteren guten Tipp für alle, die sich in relativ eintönigem Gelände bewegen: »An Wegabzweigen immer umdrehen und schauen, wie der Weg umgekehrt aussieht.« Verläuft man sich, ist es hilfreich zu wissen, wo man hergekommen ist.

So ernst das Thema Outdoor-Sicherheit ist, speziell die Isländer beweisen dabei auch Humor. Ihre Such- und Rettungsgesellschaft weist zum Beispiel auf weitere Verwendungszwecke eines professionellen Kompasses hin: Mit Hilfe des Deckels könne der Wanderer »das beste Wasser der Welt« aus klaren Gebirgsbächen schöpfen - und mit dem klappbaren Spiegel sicherstellen, am Ziel respektabel auszuschauen.

(01.09.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.