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Überall online: In vielen Hotels, Restaurants und Cafés gehört freies WLAN mittlerweile zum Standard - die Kunden wünschen sich dieses Angebot

Überall online: In vielen Hotels, Restaurants und Cafés gehört freies WLAN mittlerweile zum Standard - die Kunden wünschen sich dieses Angebot

Foto: Mascha Brichta

Abschalten im Urlaub Wie Smartphones das Reisen verändern

Erholung suchen die Menschen im Urlaub, sie wollen den Alltag hinter sich lassen. Doch auch auf Reisen sind viele dauernd online - WLAN gibt es mittlerweile fast überall. Kann man da überhaupt noch abschalten?

Ob im Allgäu, in Spanien oder auf der kleinen Tropeninsel vor Kambodscha: Überall auf der Welt sitzen mittlerweile Touristen in Hotels, Restaurants und Cafés und starren auf ihre Smartphones - »free wifi« sei Dank!

Drahtloses Internet hat sich in den vergangenen fünf Jahren rasend schnell über den Globus verbreitet. Und alle machen mit. Feriendestinationen und Veranstalter entwickeln Apps und Social-Media-Kanäle, um ihre Kunden rund um die Uhr im Netz erreichen zu können. In vielen Touristenorten ist es ein klarer Wettbewerbsnachteil, wenn zum Beispiel ein Lokal kein kostenloses Internet anbietet - die Besucher gehen dann lieber woanders hin. »WLAN ist mittlerweile das Nonplusultra, ein handfestes Bedürfnis der Gäste«, sagt Prof. Renate Freericks vom Bremer Institut für Tourismuswirtschaft und Freizeitforschung (BITF).

 
Doch die ständige Verfügbarkeit des Internets verändert das Reisen. Wie kann der Mensch im Urlaub noch abschalten, wenn er seine Geräte eingeschaltet lässt und dauernd online sein kann?
 
Prof. Peter Zellmann warnt vor pauschalem Kulturpessimismus: »Es gibt Menschen, die im Urlaub gerade durch die Verbindung mit der Familie oder dem Büro durchaus zufrieden sind», sagt der Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung in Wien. Für diese Menschen trage es zur Erholung bei, wenn sie eben nicht abgeschnitten sind. «Besonders jüngere Menschen wollen diese Nabelschnur. Sie fühlen sich dadurch nicht beeinträchtigt.« 
 
Aber wann ist das Smartphone im Urlaub nun störend für den Erholungseffekt oder sogar ungesund? Prof. Freericks plädiert dafür, sich die Motive für die Internetnutzung anzuschauen. Und da rückt zunächst einmal die Informationsfunktion des Netzes ins Blickfeld. Zum Beispiel hilft Google Maps bei der Wegsuche in der fremden Stadt. 
 
Hotelbewertungen, die Adresse des Restaurants und Empfehlungen für Sehenswürdigkeiten sind heute nur noch wenige Klicks entfernt. Es gibt Apps, die öffentliche Toiletten finden, fremde Schriftzeichen übersetzen oder in verschiedenen Währungen die Reisekasse verwalten. Das Smartphone macht das Reisen um einiges leichter als in früheren Zeiten.
 
Motiv zwei ist die soziale Funktion des Internets: die Kommunikation und der Austausch mit den Daheimgebliebenen. Prof. Freericks spricht von »demonstrativem Konsum«: »Ich mache eine Erfahrung, die ich gleich wieder mitteile.«
 
Nützliche Infos finden, ab und zu ein Bild hochladen, ein wenig mit Freunden schreiben - sind das schon alle Gründe, weshalb Touristen an den schönsten Orten der Welt über ihren Smartphones sitzen? Aus Sicht von Prof. Freericks kommt noch ein drittes Motiv hinzu, das man mit Zerstreuungsfunktion umschreiben könnte. Die Nachrichtenseiten verfolgen, im Lieblingsforum vorbeischauen, Facebook durchstöbern: Es ist das ziellose Surfen, das oft unbewusst beginnt, weil man gerade nichts zu tun hat. Für viele ist das im Alltag schon ein Automatismus. »Und diese Gewohnheit nimmt man in den Urlaub mit und legt sie dort auch nicht so schnell ab«, sagt Freericks. Und das ist ein Problem.
 
Der Erholungseffekt des Urlaubs stelle sich auch durch den räumlichen Abstand von Zuhause ein, erläutert Julia Scharnhorst, Präsidiumsmitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. »Man ist an einem Ort, wo es anders aussieht, wo ganz andere Dinge passieren, und plötzlich denkt man auch andere Dinge.« Durch das Smartphone aber ist sozusagen die »bekannte Welt« immer nur einen Handgriff entfernt. Jedes Mal, wenn der Urlauber online geht, reißt er sich aus der anderen Welt, die ihn umgibt, heraus. 
 
Doch was kann man tun, wenn diese latente Ungeduld aufkommt, die einen doch wieder zum Handy greifen lässt? Scharnhorst rät: »Ablenken statt aussitzen«. Also lieber ab an den Strand als das Telefon anstarren und sich zu sagen: »Ich bin stärker!« Denn das Bedürfnis, sich dem Smartphone zu widmen, sei immer auch ein Zeichen von Langeweile, sagt die Gesundheitspsychologin.
 
Trotz der Vorteile des Internets rät Scharnhorst dazu, sich im Urlaub in seinem Onlinekonsum bewusst einzuschränken - auch wenn die Gewohnheit nur schwer abzulegen ist. »Morgens auf unser Smartphone zu gucken: So eine Routine müssen wir ganz bewusst brechen.« Der Tipp, den die Psychologin geben kann, ist ebenso einfach wie schwierig: das Gerät einfach auslassen. 

(18.06.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.