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REISE und PREISE

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Matthias Balk / dpa

ADAC Mehr Grenzkontrollen haben kaum Auswirkungen

Kurz vor den Weihnachtsferien beginnen an wichtigen Autobahn-Grenzübergängen zwischen Österreich und Deutschland Rund-um-die-Uhr-Kontrollen. Weiterhin gibt es diese aber nur stichprobenartig.

Die Rund-um-die-Uhr-Kontrollen an wichtigen Autobahn-Grenzübergängen zwischen Österreich und Deutschland haben nach Einschätzung des ADAC kaum Auswirkungen auf Autofahrer.

Mit einer dramatischen Zunahme der Wartezeiten sei bei der Rückkehr nach Deutschland auch im Winterreiseverkehr nicht zu rechnen, teilte der ADAC auf Anfrage mit. Demnach sollten sich Winterurlauber, die derzeit auf dem Heimweg sind, auf Wartezeiten zwischen 30 bis 45 Minuten einstellen. Zu Spitzenzeiten, etwa am Sonntagnachmittag, könnten es auch 60 Minuten sein.

Grundsätzlich gelte, dass Reisende bei der Wahl ihrer Reiseroute am besten flexibel sind. Sinnvoll sei es, die Route kurzfristig anzupassen und Verkehrsinfos aufmerksam zu verfolgen. »Entspannter fährt in jedem Fall, wer auf kleine Grenzübergänge ausweicht«, heißt es weiter.

An der A3 bei Passau, der A8 bei Salzburg und der A93 in Kiefersfelden unterstützt die Bayerische Bereitschaftspolizei seit Donnerstag die Bundespolizei im Kampf gegen Schleuser. Ziel sei eine möglichst lückenlose Kontrolle der grenzüberschreitenden Hauptverkehrswege. Weiterhin seien die Kontrollen aber nur stichprobenartig.

(19.12.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.