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Eine Woche Fuerteventura gibt es schon ab 387 Euro.

Eine Woche Fuerteventura gibt es schon ab 387 Euro.

Foto: Segbers/dpa/tmn

Ägypten Ausweichziele günstig buchen

Sonne und Strand müssen sein: Die meisten Touristen mit Buchungen für Ägypten möchten wegen der Unruhen nicht zu Hause bleiben und weichen auf andere Ziele aus.

Wegen der Unruhen in Ägypten zu Hause bleiben - für die meisten Touristen ist das keine Alternative. »Die wenigsten wollen jetzt ihren Urlaub an den Nagel hängen«, sagt Anja Braun, Sprecherin des Marktführers Tui in Hannover. »Viele wollen jetzt am Anfang des Jahres in die Sonne« - und buchen kurzerhand auf andere Ziele wie die Kanarischen Inseln und die Türkei um. Langfristig werden die Urlauber dem Land der Pyramiden, Nilkreuzfahrten und bunten Korallenriffe jedoch nicht fernbleiben, schätzen Experten - so lange kein deutscher Reisender verletzt wird.

Kanarische Inseln, Fuerteventura: 1 Woche HP ab € 387 Mehr Informationen

Am Montag (31. Januar) hätten noch 60 Prozent der Tui-Pauschalurlauber ihre gebuchte Reise ans Rote Meer angetreten, sagt Braun. Doch am Dienstag verschärfte das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis. Es rät nun ausdrücklich auch von Reisen in die Badeorte ab. Die Veranstalter reagierten rasch: Sie strichen bis Mitte Februar alle Ägypten-Reisen. Wer in die Sonne will, kann zudem bis Ende Februar umbuchen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen.

Die meisten Urlauber dürften sich kaum daran stören, am Strand eines anderen Landes zu liegen als zunächst geplant, vermutet Prof. Martin Lohmann. Viele hätten keine große Bindung an Ägypten. »Die werden mühelos auch woanders glücklich«, sagt der Leiter des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel.

Viele werden ihr Urlaubsglück in den kommenden Wochen wohl auf den Kanarischen Inseln und in der Türkei suchen. Diese Ziele bieten ebenfalls Sonne und Strände und sind ähnlich schnell zu erreichen, erklärt Matthias Brandes, Sprecher von Thomas Cook im hessischen Oberursel. In der Türkei seien die All-Inclusive-Anlagen auch ähnlich günstig wie in Ägypten. Für die Kanaren könnte dagegen ein Aufpreis fällig werden. Bei Thomas Cook mit der Marke Neckermann buchten viele Kunden außerdem auf die Arabischen Emirate um, sagt Brandes.

Türkei, Side: 1 Woche DZ, AI ab € 371 Mehr Informationen

Sportliche Urlauber zieht es wahrscheinlich nach Mallorca, sagt Daniela Sauerwald von der Rewe-Pauschaltouristik (ITS, Jahn Reisen, Tjaereborg) in Köln. Und »wer tauchen will, weicht vielleicht eher auf die Fernstrecke aus, da gibt es auf der Mittelstrecke nichts Vergleichbares«. Prächtige Riffe wie im Roten Meer finden Taucher zum Beispiel auf den Malediven, in der Karibik, in Indonesien und Thailand. Schwieriger, einen Ersatz zu finden, werde es dagegen für Kulturtouristen, die eine Nilkreuzfahrt gebucht haben. Aber solche Reisenden seien eine kleine Minderheit.

Dominikanische Republik: 2 Wochen AI ab € 1277 Mehr Informationen

Wann sie wieder auf den Kreuzfahrtschiffe auf dem Nil zu den Tempeln von Luxor tuckern können, ist schwer abzuschätzen. Es sei »völlig unabsehbar, ob diese Entwicklungen zu großen Unruhen führen, die das öffentlichen Leben lange lahmlegen und eine Reise für Touristen gefährlich machen«, sagt Prof. Lohmann. »Es könnte auch sein wie in Tunesien, dass sich die Lage einigermaßen beruhigt. Das kann in Ägypten in zwei Wochen auch wieder der Fall sein.«

Entscheidend sei, ob es für Touristen gefährlich wird und ob es Versorgungsschwierigkeiten gibt. »Das klingt jetzt ein bisschen zynisch: Der Urlauber ist eigentlich nur dann geschockt, wenn in Touristenzentren etwas passiert«, sagt Prof. Karl Born, der an der Hochschule Harz in Wernigerode lehrt. Sollte jedoch kein deutscher Tourist verletzt werden, würden die Urlauber Ägypten nicht langfristig fern bleiben. »Langfristig, so in einem Rhythmus von ein paar Wochen, nachdem das ganze Problem gelöst ist, kommen die Touristenzahlen relativ schnell auf die alte Höhe zurück«, sagt Born.

Thailand, Karon Beach: 2 Wochen ÜF ab € 996 Mehr Informationen

Bis Dienstag wollten die meisten Deutschen, die schon am Roten Meer waren, ihren Ägypten-Urlaub nicht abbrechen. Am Montag hätten nur 30 von rund 3100 Kunden darum gebeten, früher als vorgesehen nach Hause zu fliegen, sagt Rewe-Sprecherin Sauerwald. Das Auswärtige Amt wies am Dienstag allerdings darauf hin, dass die ägyptische Opposition zu einem landesweiten Generalstreik aufgerufen habe - dessen Ende nicht absehbar sei. Wenn es dazu kommt, könnte es auch in den Urlaubsidyllen am Roten Meer ungemütlich werden.

Reisehinweis des Auswärtigen Amtes

(02.02.11, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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