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Schnäppchenpreise wegen der Krise? Wer darauf hofft, wird wohl enttäuscht, glaubt ein Tourismusexperte

Schnäppchenpreise wegen der Krise? Wer darauf hofft, wird wohl enttäuscht, glaubt ein Tourismusexperte

Foto: Egypt 2011

Ägypten in der Krise Kein Urlaub zu Schleuderpreisen

Die Unruhen in Ägypten nehmen kein Ende. Deutsche Reiseveranstalter berichten von sinkenden Buchungszahlen. Doch auf Urlaub verzichtet kaum ein Tourist. Gibt es jetzt in Ägypten Schnäppchenpreise?

Des einen Leid, des anderen Freud - während Ägypten in der politischen Krise versinkt und die Buchungszahlen für das Land deutlich zurückgehen, erwarten andere Destinationen einen größeren Ansturm. »Wir gehen davon aus, dass vor allem die Kanarischen Inseln und Badeziele auf der Fernstrecke – allen voran die Dominikanische Republik – profitieren«, schätzt Anja Braun, Sprecherin von Deutschlands Marktführer Tui.

 
»Ägypten wird derzeit kaum gebucht«, erklärt Prof. Torsten Kirstges, Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ITF) an der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven. »Die Urlauber verzichten aber nicht auf ihren Urlaub.« Stattdessen wichen sie auf Urlaubsziele mit ähnlichem Klima aus. Welche das sind, hängt vor allem von der Jahreszeit ab. Die Türkei und das spanische Festland nennt Kirstges für den Urlaub im Herbst, die Kanaren im Winter.
 
Denn bis dahin wird sich nach Kirstges Einschätzung an der Buchungslage in Ägypten nicht viel ändern. »Bei kurzen Unruhen vergessen die Urlauber schnell, in Ägypten ist die Verunsicherung aber extrem groß.« Die Zurückhaltung werde bis zum Frühjahr andauern, selbst wenn sich die politische Lage wieder schnell beruhigt.
 
So bereiten sich etliche Veranstalter bereits auf einen Ansturm auf die Kanaren im Winter vor. Ohnehin hatten sie dort die Kontingente für die kalte Jahreszeit deutlich aufgestockt. Vor allem die Flugkapazitäten bauten die Veranstalter aus - allen voran FTI, Schauinsland und Alltours.
 
Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV) will sich nicht an den Spekulationen beteiligen, welche Länder von der Krise in Ägypten profitieren könnten. Es sei völlig unklar, wie lange die Krise andauere und welche Auswirkungen sie habe. Auch Parallelen zur Lage vor zwei Jahren will er nicht ziehen. »Die Lage ist eine ganz andere.« Damals gab es über Wochen hinweg keine Flüge nach Ägypten. Die Airline-Kontingente wurden dann umgeleitet - besonders auf die Kanaren. Auch die Malediven und Dubai als typische Winterziele hätten profitiert. Lediglich eine Verschiebung hat Schäfer schon beobachtet: »Wer eine Nilkreuzfahrt oder einen Trip nach Kairo gebucht hatte, hat sich meist für einen Urlaub am Roten Meer als Alternative entschieden.«


Wenn kaum jemand mehr in Ägypten Urlaub machen will, könnte das die Chance für Schnäppchenjäger sein, oder? »Einige Veranstalter halten Ägypten die Stange«, erklärt Kirstges. »Da wird sicher auch noch mal an der Preisschraube gedreht.« Doch viel Luft nach unten gebe es nicht mehr. Das liegt vor allem daran, dass ein großer Bestandteil des Reisepreises der Flug ist. »Eine Woche Ägypten für 99 Euro wird es nicht geben«, so Kirstges. »Schnäppchenjäger werden leer ausgehen.«
 
Schleuderpreise wird es auch deshalb nicht geben, weil eben doch nicht alle Reiseveranstalter Ägypten die Stange halten. Der Chef des Tui-Konzerns, Friedrich Joussen, hat vor einigen Tagen angekündigt, die Kapazitäten in Ägypten zurückzufahren. Und: »Schnäppchen bringen auch nur etwas, wenn dadurch wirklich mehr Leute kämen. In Ägypten wird das aber aufgrund der Sicherheitslage nicht der Fall sein«, so Kirstges.
 
Schäfer verweist darauf, dass im Moment in Ägypten Nebensaison ist. In dieser sei das Preisniveau ohnehin niedriger als im Winter, der Hauptreisezeit für Ägypten.
 
Auch in den Ausweichländern wird sich nach Ansicht von Kirstges wenig an den Preisen ändern. »Die Urlauberströme aus Ägypten verteilen sich ja auf mehrere Länder«, so der Tourismusforscher. Höchstens in den Hauptferienzeiten könne es zu erhöhten Preisen für Alternativziele kommen.

(16.08.2013, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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