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Reste der Hippiehochburg: Heute gibt es entlang der Küstenlinie von Dahab auch größere Hotelkomplexe

Reste der Hippiehochburg: Heute gibt es entlang der Küstenlinie von Dahab auch größere Hotelkomplexe

Foto: Philipp Laage

Ägypten-Reise Dahab auf dem Sinai trotzt dem Terror

Als der Terror auf den Sinai zurückkehrte, mussten deutsche Urlauber heimreisen. Die Ägypter reagieren mit Unverständnis. Seit der Revolution lahmt der Tourismus. Jetzt könnte es noch schlimmer werden.

Direkt vor den Tischen am Wasser steigen zwei russische Taucher in die azurblaue Bucht. Auf den Liegestühlen des Strandrestaurants räkeln sich junge Ägypter. Eigentlich müsste sich die Corniche am Nachmittag mit Scharen von Urlaubern aus Europa füllen, die den Badeort Dahab auf der Sinai-Halbinsel für seine Gemütlichkeit schätzen. Doch die Stadt ist weitgehend menschenleer.

 
Im Touristenort Taba hatte sich Mitte Februar ein Attentäter in einem Reisebus in die Luft gesprengt und dabei drei südkoreanische Urlauber sowie den ägyptischen Busfahrer getötet. Das Auswärtige Amt warnte erst nur vor Reisen nach Taba und zur israelischen Grenze. Dann verschärfte es die Warnung: Allen deutschen Urlaubern wurde dringend geraten, den Sinai zu meiden – ausdrücklich auch die Badeorte.
 
Für die Ägypter in Dahab, die fast ausschließlich vom Tourismus leben, war das eine Hiobsbotschaft. Umso vehementer betonen sie, dass die Gegend absolut sicher sei. Von Terrorgefahr und einer angespannten Sicherheitslage wollen die Einheimischen nichts wissen. Der 16-jährige Taxifahrer gibt plötzlich vor, kein Englisch zu sprechen, als man ihn auf die neue Situation anspricht. Dabei hat er sich gerade noch einwandfrei mit seinem Fahrgast unterhalten. Der Kellner in der »Yalla Bar« am Meer erklärt die ausgesprochene Ruhe so: »Der Februar ist immer ein schlechter Monat.« 
 
Wolfgang Riedlinger ist weniger diplomatisch. »Großer Mist ist das«, sagt der 68-jährige Österreicher. Am nächsten Morgen muss er seinen Urlaub abbrechen und zurück in die kalte Heimat fliegen. Sein Veranstalter hat ihm keine Wahl gelassen. »Das ist so, als ob sie dir eine Pistole auf die Brust setzen«, empört sich der Pensionär. Riedlinger ist einer der vielen Rentner, die in einem annehmlichen Hotel in Dahab überwintern, weil ihnen Scharm el Scheich zu groß und zu laut ist - zu viel Party, zu viel Suff.
 
Dabei war Dahab bis vor wenigen Jahren noch vorwiegend eine Anlaufstation für Alt-Hippies und Individualtouristen. Heute gibt es entlang der Küstenlinie viele große Hotelkomplexe. Die Strandpromenade an der langgezogenen Bucht im Stadtteil Masbat sieht auf den ersten Blick aus wie jede austauschbare Urlauber-Flaniermeile: Restaurants, Bars und Souvenirverkäufer reihen sich aneinander. Doch die Musik aus den Boxen versprüht noch den Vibe einer entspannteren Zeit. Viele T-Shirts in den Shops tragen das Konterfei Bob Marleys.

 
Am Blue Hole, dem weltberühmten Tauchspot nördlich der Stadt, fläzen sich die Schnorchler, Taucher und Nichtstuer in den Strandimbissen auf bunte Kissen. Auf einem Stuhl kann man sein Mittagessen hier fast nirgendwo einnehmen. Es gibt keine Anbindung ans Strom- und Wassernetz, Kanister und Kartons werden jeden Morgen aus der Stadt herüber gefahren. Vorbei geht es dann immer an einem der Militär-Checkpoints, die überall auf den Ein- und Ausfahrtstraßen der Städte eingerichtet wurden. Die Soldaten tragen Maschinengewehre.
 
Auch am Blue Hole schlummert der Tourismus nicht erst seit dem Anschlag in Taba - sondern seit mittlerweile drei Jahren. »Vor der Revolution hatte ein Restaurant wie dieses jeden Tag 100 bis 140 Gäste«, erzählt Saddam Rafat. »Jetzt sind es maximal 30 bis 40. Und manche Lokale haben gar keine Kunden.« Er schaut mit einem gewissen Zweckoptimismus in die Zukunft. »Ich hoffe und ich denke auch, dass es besser wird«, sagt er. «Wir werden eine gute Zukunft haben, es geht Schritt für Schritt, sehr langsam.«
 
Wolfgang Riedlinger setzt sich abends an die Hotelbar. Er will sich »einen Hut aufsetzen«, wie er sagt. Das heißt so viel wie: ordentlich einen trinken. Zum Abschied. Nächsten Winter wird er wohl wiederkommen.

(18.03.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

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