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FTI-Chef Dietmar Gunz geht davon aus, dass die Betten in Ägypten bald knapp werden könnten

FTI-Chef Dietmar Gunz geht davon aus, dass die Betten in Ägypten bald knapp werden könnten

Foto: Khaled Elfiqi

Ägypten-Reise Der Trend geht wieder nach oben

Ägypten kommt zur Ruhe. Deutsche Urlauber haben wieder Vertrauen in das Land. Und die ohnehin krisenresistenten Russen kommen in Scharen. Bald könnten sogar Betten knapp werden.

Ägypten und Griechenland waren im Sommer bei Badeurlaubern besonders beliebt - die politischen Krisen scheinen vergessen zu sein. In beiden Ländern dürfte sich die positive Entwicklung fortsetzen, sagte FTI-Chef Dietmar Gunz im Interview.
 
Welche Ziele waren im Sommer besonders gefragt?
 
Dietmar Gunz: Das war neben der Türkei überraschenderweise Ägypten. Auch Griechenland lief sehr gut. Es gab eigentlich keine richtigen Verlierer, aber Ägypten und Griechenland sind die großer Gewinner.

 
Ist die Krise in Ägypten endgültig vorbei?
 
Gunz: Ja, schon länger. Bald könnten sogar die Betten knapp werden, weil sich der russische Markt Richtung Türkei und Ägypten entwickelt. Das hat unter anderem mit der Rubelabwertung zu tun. Ägypten ist außerdem nicht mehr in den Medien, die Touristen haben wieder Vertrauen. Wir haben im Sommer ein normales Programm gehabt, vor allem seit Juni.

 
Wird die Entwicklung in Ägypten 2015 so weitergehen?
 
Gunz: Wir stocken im November die Kapazitäten auf. Ab Mitte Dezember fliegen wir wieder nonstop nach Luxor. Und wir bringen als einziger Veranstalter eine eigene Broschüre für Nilkreuzfahrten heraus. In den guten Zeiten hatten wir 60.000 Gäste auf dem Nil. Ich denke, dass die monatlichen Zahlen in Kürze wieder daran anschließen können. Aber der Nil braucht noch ein wenig Zeit.
 
Wie wirkt sich das auf andere Ziele wie die Kanaren aus?
 
Gunz: Wir müssen davon ausgehen, dass ein paar ausgeliehene Gäste an die Kanaren in Ägypten fehlen werden. Aber die einzige Alternative zu Ägypten ist in dieser Jahreszeit Ägypten: inhaltlich, kulturell und vom Preis-Leistungs-Verhältnis her. Die Kunden, die vergangenen Winter gesagt haben 'Da muss ich nicht hin', die werden jetzt wiederkommen.
 
Warum ist Griechenland wieder so stark?
 
Gunz: Weil es vorher schwach war. Griechenland hatte eine Delle. Es war das gleiche wie in Kairo: Es gab Proteste und hohe Aufmerksamkeit in den Medien. Für den Kunden hat sich das nicht mehr nach Urlaub angefühlt. Das ist vorbei. Dieses Jahr hat Griechenland davon profitiert, dass weniger russische Gäste gekommen sind. Dadurch sind mehr Betten freigeworden. Griechenland hatte eine sehr lange Saison, bis in den November hinein.

 
Sie setzen an der türkischen Ägäis auf kleine, privat geführte Hotels? Haben die Urlauber keine Lust mehr auf riesige Bettenbunker?
 
Gunz: Es gibt eine Menge erfahrener Urlauber, die zehn Mal in einem großen Hotel waren, mit tollem Zimmer und gutem Buffet. Die wünschen sich etwas Kleines, Persönliches. Es ist ein Liebhaberprodukt für Wiederholer. Wie kann man das Produkt familienbetriebenes Hotel so entwickeln, dass es zeitgemäß ist und trotzdem seinen Charakter behält? Mit diesem Thema setzen wir uns ganz intensiv auseinander, seit längerer Zeit auch schon in Griechenland.
 
(15.10.2014, dpa)

 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.