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Es ist ein Auf und Ab: Die Touristenzahlen folgen den ägyptischen Machtkämpfen

Es ist ein Auf und Ab: Die Touristenzahlen folgen den ägyptischen Machtkämpfen

Foto: Khaled El-Fiqi

Ägypten-Reise Fremdenverkehr im Stop-and-go-Modus

Unruhen, Polizeigewalt und Terror tun dem Tourismus am Nil nicht gut. Die Hotels auf dem Sinai fahren auf Sparflamme. Optimisten hoffen auf einen neuen Boom in drei bis fünf Jahren. Gerade aber werden Reisen abgesagt.

Das Ägyptische Museum in Kairo ist ein Juwel der Weltkultur. Statuen, Sarkophage, Reliefs und Grabbeigaben aus den pharaonischen Epochen überwältigen den Betrachter mit ihrer Schönheit und Kunst. Im Moment kann man diese bis zu 5000 Jahre alte Pracht in seltener Beschaulichkeit genießen. Besucher können sich ungestört minutenlang in den Anblick der goldenen Totenmaske des Pharaos Tutenchamun vertiefen. »Es ist ein Jammer«, sagt Museumsführer Ahmed Mustafa und deutet mit der Hand auf den fast leeren Vorplatz. »Früher haben sich hier an einem Vormittag wie diesem 2000 Menschen zusammengedrängt.«

 
Als das Volk vor drei Jahren Langzeitherrscher Husni Mubarak stürzte, herrschte viel Euphorie. Kurz schien es, als könne der Tourismus Ägyptens große Stütze beim Neuanfang sein. Mit Einnahmen von 10 Milliarden Euro hatte der Fremdenverkehr 2010 zu mehr als sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts beigetragen. Doch auf Mubaraks Sturz folgten neue Unruhen, neue Polizeigewalt und schließlich Terroranschläge.
 
Seitdem folgen die Fremdenverkehrszahlen ziemlich genau dem Auf und Ab der ägyptischen Machtkämpfe. Kamen im Vor-Revolutionsjahr 2010 noch 1,3 Millionen Deutsche ins Land, waren es im Jahr danach nur noch 966 000. 2012 zählte man wieder 1,16 Millionen deutsche Urlauber und allein von Januar bis Mai 2013 eine hoffnungsvolle halbe Million.
 
Bis im Juli das Militär nach Massenprotesten den gewählten islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi stürzte. Sicherheitskräfte schlugen Demonstrationen der Islamisten brutal nieder. Allein in Kairo gab es Hunderte Tote - und bei den Reiseveranstaltern brachen die Buchungen ein. So kamen 2013 am Ende doch nur gerade so viele deutsche Urlauber wie im Umbruchjahr 2011.
 
»Das Interesse der Urlauber an Ägypten ist nach wie vor hoch, aber die Menschen wollen Sicherheit«, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Jürgen Büchy wenige Tage vor Beginn der weltgrößten Reisemesse ITB (5.- 9.März) in Berlin. Jeder neue Vorfall bremst den Tourismus. Es ist ein Stop-and-go, der der Branche zusetzt.
 
In der vergangenen Woche erst sagten die Veranstalter Tui, Thomas Cook und Neckermann alle Reisen nach Scharm el Scheich ab. FTI leitet Reisende nach Hurghada um. Sie richteten sich nach den Reisewarnungen des Auswärtigen Amts, erläutert Tui-Sprecherin Anja Braun. Zwei Wochen zuvor hatte sich ein Selbstmordattentäter an einem Touristenbus im Sinai-Badeort Taba in die Luft gesprengt. Er riss drei südkoreanische Urlauber und den ägyptischen Busfahrer mit in den Tod. Es war seit der Terrorwelle zwischen 2004 und 2006 der erste Anschlag auf ein touristisches Ziel. »Dramatische Einbrüche« in der touristischen Nachfrage habe es trotzdem nicht gegeben, sagt Büchy.

 
Der südliche Sinai und die Rotmeer-Küste des Festlands ziehen mit ihren sonnigen Stränden gut 80 Prozent der Ägypten-Urlauber an. Die deutschen Gäste buchen laut Braun eher auf dem Festland, 90 Prozent von ihnen in Hurghada. Ägypten komme nach Hiobsbotschaften immer schnell zurück, sagt sie. Auch vor dem neusten Anschlag habe es einen leichten Aufwärtstrend gegeben. Insgesamt liegen die Zahlen laut DRV aber unter dem Vorjahr.
 
Die Hotelburgen auf dem Sinai fahren deshalb auf Sparflamme. »Wir haben 40 Prozent weniger Gäste als im Vorjahr«, sagt Rami Riskallah, Vizepräsident der Savoy-Hotelgruppe in Scharm el Scheich. »Die Buchungen für März und April sahen gut aus, doch seit Taba treffen sie wieder nur schleppend ein. Hoffentlich passiert bis Mitte März nichts mehr, denn dann erwarten wir die Sommerbuchungen.«
 
Manche sperren auch ganz zu. Der Unternehmer Omar Abu al-Fath schloss sein Tauch-Zentrum in Scharm el Scheich kurz vor der Absetzung Mursis. »Ich wusste, die Islamisten werden keine Ruhe geben, und ich dachte, lieber zusperren, bevor ich Verluste schreibe«, sagt er. Mittelfristig zeigt er sich aber optimistisch. »In drei bis fünf Jahren sind wir über den Berg und dann boomt es hier wieder.«
 
(03.03.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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