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Jeder will der erste sein - dieses Prinzip führt in Kairo zu Chaos auf den Straßen

Jeder will der erste sein - dieses Prinzip führt in Kairo zu Chaos auf den Straßen

Foto: Khaled Elfiqi

Ägypten-Reise Sechs Fakten zum Verkehrschaos

Sicherheitsgurt? Ampeln? Spielen im Straßenverkehr in Ägyptens Hauptstadt Kairo keine große Rolle. Dafür aber eine möglichst laute Hupe. Und viel Geduld.

»Sachma ketir« gehört zu den ersten Worten, die man in Kairo lernt. Es bedeutet »viel Verkehr« und man weiß schnell, wie man es auszusprechen hat: Als genervtes Seufzen immer dann, wenn man auf den Straßen zwischen Abertausenden Autos in Stau und Abgasen versinkt.

Sechs Fakten über das Verkehrschaos in Ägyptens 20-Millionen-Metropole:
 
Hupen als Mantra: Manchmal - wenn auch selten - kommt es vor, dass eine Straße leer ist. Keine anderen Autos, keine mit vier Personen besetzten Motorräder, keine schlecht einsehbaren Ecken. Selbst dann wird gehupt. Einfach so, in die Leere hinein. Warum? Man weiß es nicht. Das Warnsignal hat sich zu einem Ritual entwickelt: Einige Ägypter beginnen ihre Fahrt mit einem kurzen Hupen, andere würden vermutlich lieber auf Bremsen als auf das Horn verzichten.

 
Augen auf und durch: Zebrastreifen? Ampeln? In Kairo entweder nicht vorhanden oder sehr selten. Wer die Straße überqueren will, braucht etwas Mut und Übung. Eine Anleitung: Wenn sich eine Lücke auftut, den Fuß auf die Straße setzen, ein gleichmäßiges Tempo anschlagen und den Blickkontakt mit den nachrückenden Fahrern suchen. Wer es richtig macht, den umfließt der Verkehr wie der Fluss einen Stein.
 
Anschnallen verboten: Wenn man nicht ausgelacht werden will, bleibt der Gurt unbenutzt. Das geht zu Lasten der Sicherheit, klar, schont aber die Bekleidung. Denn nicht benutzte Gurte stauben ein - und das passiert in einem Wüstenland schnell. Viele Fahrer ziehen den Gurt nur dann provisorisch aus der Halterung, wenn eine Polizei-Kontrolle droht. Diese Sorglosigkeit hat Folgen: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation sterben in Ägypten im Straßenverkehr knapp drei Mal so viele Menschen wie in Deutschland.
 
Hauptsache erster: Taucht irgendwo im Stop and Go die kleinste Lücke auf, stößt jemand in sie hinein. Es spielt dabei oft keine Rolle, ob gewonnene drei Meter dazu führen, dass man eine Einmündung verstopft und dadurch zehn andere Autos blockiert.
 
Niederschalg: Regenschauer sind etwas Besonderes in Ägypten. Sie kommen fast ausschließlich im Winter vor, in den sozialen Medien sind dann Tausende »Ich-bin-nass«-Selfies zu finden. Manche Autobesitzer sorgen sich dann um die Elektronik, die von der Feuchtigkeit beschädigt werden könnte. Pfützen lassen Schlaglöcher oft scheinbar verschwinden, deshalb: Schneckentempo bei Regen.
 
Rage und Ruhe: Auf dem heißen Asphalt liegen die Nerven oft blank. Wird er von einem anderen Auto geschnitten, kann der Ägypter auch schon mal laut werden. Die Wut hat aber eine geringe Halbwertszeit: Wenn an der nächsten Ecke ein anderer Fahrer durchs offene Fenster ruft »Meister, wie komm ich zur Addly Pasha Straße?«, bleiben immer fünf Minuten, um in aller Ruhe den Weg durch das Straßengewirr zu erklären.
 
Zwei Tote pro Minute: So gefährlich ist der globale Straßenverkehr
 
Auf den Straßen der Welt gibt es zwar immerweniger Unfälle. Doch noch immer sterben sehr viele Menschen auf demWeg zur Arbeit, zum Einkauf, zur Schule. Nach Angaben derWeltgesundheitsorganisation WHO kamen 2013 rund 1,25 MillionenMenschen bei Verkehrsunfällen ums Leben - das sind statistischgesehen mehr als zwei Tote pro Minute. Jeder zweite Verkehrstote warMotorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.
 
Die Zahl der Verletzten ist naturgemäß schwerer zu ermitteln: Nichtjeder geht mit Blessuren zum Arzt oder zur Polizei. Die WHO schätzt,dass jedes Jahr weltweit bis zu 50 Millionen Menschen imStraßenverkehr verletzt werden.
 
Laut WHO ließen sich diese Zahlen leicht reduzieren. In den wenigenLändern, in denen Helm- und Gurtpflicht, Promillegrenzen undinnerorts Tempolimits gelten, kommen weit weniger Menschen ums Leben.
 
So aber sind Verkehrsunfälle bei den 15- bis 29-Jährigen die mitAbstand häufigste Todesart. 90 Prozent aller Verkehropfer starben inEntwicklungs- und Schwellenländern - und das, obwohl in diesenLändern nur gut die Hälfte aller Autos fahren. Am gefährlichsten istder Straßenverkehr in Afrika, am sichersten in Europa.
 
Im Jahr 2014 kamen in Deutschland 3377 Menschen bei Verkehrsunfällenums Leben. Obwohl die Zahl stieg, ist sie die zweitniedrigste seit1950. Der Anstieg ist laut dem Statistischen Bundesamt wohl auf diemilden Temperaturen zurückzuführen: Im Jahr 2014 verunglücktenbesonders viele Rad- und Motorradfahrer.

(04.05.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.