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Kampfpreise sollen Touristen nach Ägypten und Tunesien locken##Foto: dpa

Kampfpreise sollen Touristen nach Ägypten und Tunesien locken

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Ägypten und Tunesien Kampfpreise sollen locken

Ägypten und Tunesien sind mit dem Umsturz schon ein paar Schritte weiter - und hoffen auf die rasche Rückkehr der Touristen. Kampfpreise sollen sie herbeilocken.

Es war an einem Freitagabend: Husni Mubarak hatte gerade seinen Rücktritt als Präsident Ägyptens erklärt, da läuteten in den Reisebüros schon die Telefone. Noch am selben Tag hätten die ersten Urlauber wieder Reisen ans Rote Meer gebucht, erzählt Nils Jenssen, Vertriebsleiter des Ägypten-Spezialanbieters ETI in Frankfurt/Main. Und drei Tage später seien die Buchungen für das Land am Nil schon wieder »auf erstaunlichem Niveau« gewesen.

Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für die Urlaubsgebiete in Ägypten und Tunesien seit einigen Tagen wieder entschärft. Die Urlauber werden nun zurückkommen in die Badeorte am Mittelmeer und am Roten Meer. Die Frage ist nur: wie viele von ihnen und wie schnell? Nach dem Abflauen der Unruhen locken die Veranstalter mit Kampfpreisen, damit sich die Hotels wieder füllen.

 
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Neckermann gab den Takt vor: Eine Woche Tunesien kostet im Drei-Sterne-Hotel mit Halbpension und Flug nach Djerba ab 198 Euro. Die Rewe-Touristik verhökert eine Woche Vier-Sterne-Urlaub mit All-Inclusive-Verpflegung in Tunesien ab 255 Euro, in Ägypten ab 299 Euro. ETI bietet eine Woche im Fünf-Sterne-Hotel mit All-Inclusive für 419 Euro an. Möglich sei all das, weil Hoteliers in Ägypten die Preise deutlich gesenkt haben, sagt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV).

Nach Krisen sei das ein »üblicher Marktmechanismus«, erklärt Tui-Sprecher Mario Köpers in Hannover. »Es gibt kein Hotel, das nicht gerade Sonderangebote auf den Markt wirft«, schildert Sabrina Teuber, Geschäftsführerin von Ecco Reisen im niedersächsischen Hemmingen. Es gehe allen darum, möglichst schnell wieder Gäste nach Ägypten und Tunesien zu bekommen, ergänzt Nina Kreke von Thomas Cook im hessischen Oberursel, dem Konzern, zu dem Neckermann gehört. Die Urlauber sollten sich umsehen und zu Hause erzählen, dass es in den Ländern sicher ist. So soll Mund-zu-Mund-Propaganda die Nachfrage wieder ankurbeln.

Der Plan könnte funktionieren. Denn der Hunger der Deutschen auf Urlaub ist im Moment groß. »Viele andere Zielgebiete laufen für den Sommer schon voll«, beschreibt es Köpers. Der Tui-Sprecher beobachtet »schon jetzt eine leicht anziehende Nachfrage nach Ägypten, allerdings auf kleiner Flamme«.

DRV-Sprecher Schäfer hält es für denkbar, dass sich die Buchungszahlen mittelfristig wieder auf dem Niveau vor der Krise einpendeln. Es sei sogar möglich, dass Ägypten am Ende dieses Jahres die Touristenzahlen vom Vorjahr noch übertrifft. Ähnliche Erfahrungen haben andere Länder in den vergangenen Jahren nach politischen Unruhen bereits gemacht, Kenia zum Beispiel oder auch Thailand.

Bei vielen Veranstaltern beginnen die Reisen Anfang März wieder, auch die ersten Keuzfahrtschiffe auf dem Nil legen dann wieder in Luxor ab. ETI hat die Reisen ans Rote Meer nie ganz eingestellt. Am 19. Februar seien schon wieder fünf Maschinen mit 800 Gästen in Richtung Hurghada abgehoben, sagt Jenssen. Für das letzte Februar-Wochenende plant er mit elf bis zwölf Charter-Flugzeugen.

»Am Ende werden wir im März 75 Prozent der Buchungen des Vorjahres erreichen«, hofft Sabrina Teuber von Ecco Reisen. Bisher hätten keine Kunden für März storniert und nur 10 Prozent auf ein anderes Ziel umgebucht. Schon jetzt steht der Spezialist bei 65 Prozent der Vorjahresbuchungen - und es werden noch einige dazukommen, vermutet Teuber. Vielen Last-Minute-Urlaubern gehe es einzig darum, günstig zu verreisen. Und es gebe auch eine Gruppe von Urlaubern, die gezielt im Anschluss an Krisen nach »Schnäppchen« auf dem Reisemarkt sucht.

Die Nachfrage allein ist aber nicht das Problem. Die Pauschalreise ist ein System mit vielen, kleinen Zahnrädchen, das nicht in ein paar Tagen wieder unter vollem Dampf stehen kann - vor allem nicht bei den eher schwerfälligen Riesen unter den Veranstaltern. »Es wird mit Sicherheit einige Monate dauern, bis wir wieder den Normalzustand erreicht haben«, sagt Mario Köpers. Bei Tui hätten mehr als 90 Prozent der Urlauber ihre Ägypten-Reise bis Mitte April umgebucht.

Entsprechend wurden Flugzeuge zu Alternativzielen wie der Türkei und den Kanarischen Inseln umgeleitet - und stehen nun nicht mehr für Ägypten- und Tunesien-Gäste zur Verfügung. Die Flugkapazitäten seien »sicher minimiert«, sagt Teuber, »nicht mal die Hälfte dessen, was geplant war«. Doch bis zu den Osterferien würden die Airlines die Verbindungen schrittweise wieder auf 100 Prozent hochfahren: »Das Ostergeschäft will sich niemand durch die Lappen gehen lassen.«

Ganz ohne Opfer wird das touristische Comeback Ägyptens und Tunesiens aber wohl nicht verlaufen. »Eine Woche All-Inclusive für 250 Euro, das kann nicht funktionieren«, meint Teuber, »so viel kostet schon der Flug.« Die Anbieter nähmen jetzt Verluste in Kauf, um die verunsicherten Kunden wieder in die Länder zu locken. Ob den Reisezielen mit solchen »Schweinebauchangeboten« geholfen ist, sei fraglich. Denn oft werde den Mitarbeitern in den Hotels zugleich der Lohn gekürzt - und damit könnte der Service schlechter werden.

Sicherheitshinweis Ägypten

Sicherheitshinweis Tunesien

(25.01.11, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.