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Die touristischen Orte in Ägypten - wie zum Beispiel die Pyramiden von Gizeh - sind sicher, beteuert der ägyptische Tourismusminister

Die touristischen Orte in Ägypten - wie zum Beispiel die Pyramiden von Gizeh - sind sicher, beteuert der ägyptische Tourismusminister

Foto: Johanna Uchtmann

Ägypten- und Tunesien-Reisen Sicherheit und Qualität für Urlauber

Ägypten muss die Urlauber immer noch überzeugen, dass das Land wirklich für Touristen sicher ist. Bisher kommen die Gäste vor allem ans Rote Meer. Tunesien will ebenfalls Angebote außerhalb der Badeorte vermarkten - noch gibt es aber Hürden.

Die beliebten Urlaubsländer Ägypten und Tunesien haben den Arabischen Frühling sehr unterschiedlich hinter sich gebracht. In Ägypten kam es immer wieder zu Anschlägen, zuletzt in Assuan. Tourismusminister Hisham Zaazou verbürgt sich aber für die Sicherheit von Touristen. »Alle touristischen Orte sind sicher«, sagte Zaazou auf der Reisemesse ITB in Berlin (4. bis 8. März). Im Fokus terroristischer Attacken stünden Armee und Polizei, nicht aber Touristen. Der Terror werde nicht über Nacht verschwinden. 

 
In Assuan war vor wenigen Tagen ein Sprengsatz in der Nähe einer Polizeistation explodiert. Dabei starben zwei Menschen. Assuan ist eine der touristischen Hauptorte entlang des Nils. Ägypten versucht seit einiger Zeit, Flusskreuzfahrten und Kulturreisen am Nil wieder beliebter zu machen. Das Geschäft war nach der Revolution deutlich eingebrochen und erholt sich derzeit langsam. Das starke Gästeplus bei den deutschen Reiseveranstaltern geht vor allem auf die Badeorte am Roten Meer zurück.
 
Beim Badeurlaub will auch Tunesien ansetzen und die Qualität der Hotels verbessern. Außerdem sollen touristische Produkte abseits der klassischen Pauschalreise ausgebaut werden. »All inclusive ist eigentlich nicht sehr gut für den Tourismus«, sagte die neue tunesische Tourismusministerin Selma Elloumi Rekik auf auf der ITB. Wer eine Woche zu einem sehr geringen Preis in das Land reist, könne nicht erwarten, fantastische Küche zu bekommen.

 
Stetig sinkende Preise hätten dazu geführt, dass das Produkt Tunesien-Urlaub schlechter geworden ist, erklärte die Ministerin. »Für uns sind Pauschalreisen nicht interessant.« Ziel sei es, alternative Tourismuskonzepte zu etablieren - was freilich schon länger versucht wird. Dazu zählen zum Beispiel der Sahara- und Kulturtourismus, aber auch Wellness-Angebote wie Thalasso. Ein nationales Qualitätslabel für Hotels werde derzeit in Kooperation mit Frankreich und Österreich entwickelt. Denkbar ist auch ein Investitionsgesetz, das touristische Projekte fördert, die dann etwa im Süden des Landes umgesetzt werden könnten.
 
Um das Hinterland zu erschließen, fehlt es derzeit vor allem an schnellen Flugverbindungen. »Der Luftverkehr ist ein Handicap für den tunesischen Tourismus«, sagte Rekik. Tunesien werde mit den Airlines zusammenarbeiten, um die Lage zu verbessern. Beim Thema Umwelt und Sauberkeit habe es in den vergangenen vier Jahren ein gewisses Laissez-faire gegeben. »In der Tat sind die lokalen Behörden ein bisschen nachlässig geworden«, sagte die Ministerin. Das Land will dem Problem nun schon in der Schule mit Sauberkeitskampagnen für Kinder entgegenwirken. 
 
(05.03.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.