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Auch mit Krankheit kann man reisen, denn der Arzt kommt einfach mit.##Foto: panthermedia Carina Hansen

Auch mit Krankheit kann man reisen, denn der Arzt kommt einfach mit.

Foto: panthermedia Carina Hansen

Ärztlich Begleitete Reisen Wenn der Arzt mit auf Reisen geht

Der Gesundheit wegen müssen viele Menschen auch zur Feriensaison zu Hause bleiben. Gerade für Herzpatienten stellen Reisen ein Risiko dar. Unproblematischer ist es wenn der Arzt einfach mitreist.

Immer mehr Reise-Veranstalter bieten nun Urlaubs-Pakete für gesundheitliche Risikogruppen an. Der Clou: Ein Arzt ist stets vor Ort. Bei den meisten Angeboten ist für eine Rundum-Versorgung gesorgt, die bereits am Abflughafen beginnt. Auch im weiteren Reiseverlauf ist ein deutschsprachiger Arzt 24 Stunden für die Gäste da. Er kennt die medizinischen Strukturen im Reiseland, so dass die Urlauber jederzeit bestmöglich versorgt werden können. Zum Konzept gehören meist auch ein Kofferservice und genügend Erholungspausen mit Zeit zur freien Verfügung. Die Kunden des Veranstalters Leben und Reisen (Tel. 0251-54422, www.leben-und-reisen.de) werden von einem Arzt und einem Sporttherapeuten begleitet. Unter dem Motto »Urlaub für mehr Gesundheit« werden Menschen angesprochen, die im Urlaub Rücksicht auf eine chronische Krankheit nehmen müssen oder wollen. Sie haben in medizinischen Gesprächskreisen während der Reise die Möglichkeit, sich mit den Mitreisenden und dem Arzt auszutauschen. Zwei Wochen portugisische Algarve im 4-Sterne-Resort mit Flug, Übernachtung und Halbpension z. B. kosten hier ab € 1.590. Seit fast 25 Jahren organisiert Kalina Reisen (Tel. 0221-737-191, www.kalina-reisen.de) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Herzstiftung »Reisen für Herz und Kreislauf«. Menschen mit Bypass zählen ebenso zur Zielgruppe wie Herzinfarkt- oder Bluthochdruckpatienten. Angeboten werden Reisen in Deutschland und anderen europäischen Ländern, Fernreisen und Kreuzfahrten (2 Wochen Chalkidiki mit Flug, Übernachtung und Halbpension im 5-Sterne-Hotel ab € 1.580).

Egal, was auf dem Programm steht: Eine Notfallausrüstung (Defibrillator, EKG-Gerät) ist hier immer mit dabei. Indien, Namibia, Ecuador und Costa Rica sind einige der Ziele, die Urlauber mit Mediplus-Reisen (Tel. 0228-688-33502, www.mediplusreisen.de) entdecken können. Eine ärztlich begleitete 18-tägige Rajasthan-Rundreise ist ab € 1.624 buchbar. Seit einem Jahr kooperiert Thomas Cook Reisen (Katalog »Rundreisen der sorglosen Art«) mit dem Veranstalter Tour Vital (Tel. 01805-222770, www.tourvital.de). Buchbar sind über Thomas Cook in der Wintersaison insgesamt 30 Rundreisen, darunter neu Rumänien, Vietnam, Indien und Marokko. Zum Reisekonzept gehören nach Möglichkeit Nonstop-Flüge und eine Gruppengröße von maximal 35 Teilnehmern, so dass »unterwegs die klimatisierten Reisebusse nie voll besetzt sind«. Eine ärztlich begleitete Vietnam - Kambodscha-Rundreise mit Flug, Übernachtung und Frühstück kostet ab € 1.999 inkl. Verpflegung. In der Sommersaison 2010 legte auch TUI erstmals ärztlich begleitete Rundreisen auf, u. a. ans Mittelmeer, nach Kuba und Thailand (Katalog: »Vital Vitaler Vitalissimo«). Im Angebot ist auch eine achttägige Thailand-Rundreise von Bangkok ins Goldene Dreieck ab € 1.349.
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.