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Einmal im Jahr, beim Affenfest, dürfen die Makaken sich so richtig vollfressen. Während die Tiere ein Urlaubermagnet sind, haben die Bewohner zu ihnen ein gespaltenes Verhältnis

Einmal im Jahr, beim Affenfest, dürfen die Makaken sich so richtig vollfressen. Während die Tiere ein Urlaubermagnet sind, haben die Bewohner zu ihnen ein gespaltenes Verhältnis

Foto: Narong Sangnak

Affen in Thailand Touristenmagnete oder Plagegeister?

Makaken, wohin man blickt: In Lopburi in Thailand haben die Affen scheinbar das Kommando. Touristen lieben die pelzigen Tierchen mit ihren Kulleraugen. Doch wer länger in der Stadt lebt, wird oft rasch eines Besseren belehrt.

Sie hängen von Telefonleitungen, klauen die Ladung von fahrenden Transportern, brechen in Läden ein und nehmen alles mit, was sich ihre kleinen Pfoten krallen können: Die Affen von Lopburi sind nicht unbedingt vorbildliche Mitbürger. Für die menschlichen Bewohner sind die etwa 3000 Langschwanzmakaken Fluch und Segen zugleich.
 
Die auch Javaneraffen genannten Tiere sind die wichtigste Touristenattraktion von Lopburi und oft der einzige Grund, die thailändische Stadt mit ihrer kleinen Tempelruine zu besuchen. Der Khmer-Tempel Prang Sam Yot aus dem 13. Jahrhundert ist mittlerweile fast nur noch als Affentempel bekannt, denn dort tummeln sich besonders viele Makaken. Die verspielt wirkenden Tiere verbreiten gute Laune unter den Besuchern.
 
Doch die Tiere sind auch eine Plage und vermehren sich ungebremst. Vor allem Ladenbesitzer und Anwohner in der Nähe des Tempels leiden: Hotelbesitzer Itiphat Tantipati verscheucht Affen mit einem Bambusstock von den Autos seiner Gäste. »Das Problem scheint größer zu werden, denn die Affen breiten sich immer weiter aus«, sagt der 40-Jährige. »Sie beschädigen das Gebäude, reißen Drähte raus, schlagen Fenster ein und reißen Plastikteile von den Autos.«
 
Um den Tempel stehen verlassene Gebäude, die Fenster in den oberen Stockwerken sind verbarrikadiert. Die Bewohner seien verschwunden, sagt Sorapong Wongdeen. Auch wegen der Affen. »Man konnte hier nichts verkaufen, nicht mal sein Auto parken.« Einige Geschäfte mussten wegen der Affenplage schließen, sagt auch Itiphat und zeigt auf ein Haus. Es war ein Einkaufszentrum, doch die neugierigen Affen vertrieben die Kunden, weil sie sich an allen Einkaufstüten zu schaffen machten. »Es steht seit zehn Jahren leer. Kein Investor will es.« Die Stadtregierung sollte etwas gegen die Affeninvasion unternehmen, fordern die Bewohner.
 
Einige haben einen Zwölf-Volt-Elektrozaun an den oberen Stockwerken ihrer Häuser installiert, um die Affen von ihren Dächern und Verandas fernzuhalten. Immer wieder ist ein Knall zu hören. Der für die Affen nicht tödliche Stromschlag ist manchmal genug, um sie zu vertreiben.
 
Suthip Tantiwong hingegen hat die Affen als Teil ihres täglichen Lebens akzeptiert. Sie spiele mit den Tieren, sagt die 60 Jahre alte Inhaberin eines kleinen Ladens für Autoteile. Noch während sie spricht, kommt ein kleines Äffchen in den Laden und klettert auf eine Vitrine. Suthip schüttelt seine Pfote und gibt ihm Süßigkeiten. Sekunden später ist der Laden voll mit Affen, alle in Erwartung einer süßen Mahlzeit. Suthip zückt eine Spielzeugpistole, mit dem lauten Knall fliehen die Tiere kreischend.
 
Die Tourismusbehörde fordert Besucher auf, Wertsachen und Kameras sicher zu verwahren. »Die Affen von Lopburi sind dafür bekannt, alles zu stehlen, was sie in die Hände bekommen.« Das sei richtig, sagt der Verkehrspolizist Sunit Krataipo. »Aber sie beißen nicht, solange sie nicht wütend sind.« Schwere Bissverletzungen oder Kratzer seien selten. Affen sind allerdings Träger von Tollwut oder anderen Krankheiten, auch Kratzer können daher böse enden.
 
Einmal im Jahr, am letzten Wochenende im November, schließen die Bewohner einen Waffenstillstand mit ihren pelzigen Mitbewohnern. Bei einem Affenfest spendiert die Stadt den Makaken ein All-you-can-eat-Buffet.
 
Mit dem Fest wird dem Affengott gehuldigt - die Tiere gelten als Nachfahren des Hindu-Gottes Hanuman - und die Bewohner bedanken sich bei ihnen für die vielen Touristen. Berge von kunstvoll angerichtetem Obst, Gemüse und Süßigkeiten türmen sich in den Straßen, die Affen können sich die Bäuche vollschlagen.
 
Innerhalb kürzester Zeit sieht es dann so aus, als hätte eine Horde wilder Affen die Straßen überrannt. Eine Band spielt traditionelle Musik, Tänzer treten auf, glückliche Touristen fotografieren die fressenden Tiere. Für ein paar Stunden ist die Welt für Mensch und Affe in Ordnung.
 
 
(03.12.2014, dpa)
 



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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.