fbpx

Aida und Tui Cruises Rettungsübung vor dem Auslaufen

Als Reaktion auf den Untergang der »Costa Concordia« machen die beiden Reedereien Aida und Tui Cruises die Seenotrettungsübungen ab sofort vor dem Auslaufen der Kreuzfahrtschiffe.

Künftig werde kein Schiff mehr auslaufen, ohne dass die Passagiere an einer solchen Übung teilgenommen haben, sagte eine Aida-Sprecherin. Auch eine Sprecherin von Tui Cruises bestätigte die neue Praxis. Laut Gesetz sind die Kreuzfahrtveranstalter verpflichtet, innerhalb der ersten 24 Stunden mit den Passagieren den Ernstfall zu üben.
Bei anderen Reedereien ist es bereits seit längerem Praxis, dass die Übung vor dem Auslaufen angesetzt wird. »Bei uns ist das seit mehreren Jahren Standard«, sagte ein Sprecher der Cunard Line, die unter anderem mit den »Queen«-Schiffen Transatlantik-Passagen anbietet. Auch auf Hapag-Lloyd-Schiffen ist es nach Aussagen einer Sprecherin üblich, dass die Übung vor dem Start der Reise oder direkt beim Ablegen stattfindet. »Das werden wir auch weiterhin so handhaben.« Unterwegs zugestiegene Passagiere erhalten bei Cunard und Hapag-Lloyd eine separate Einweisung.

(24.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.