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Air Berlin Bummel-Airport Düsseldorf

Berlin, 10.9.10 (tdt) – Wer mit Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft ab Düsseldorf unterwegs ist, braucht auch in Zukunft viel Geduld. Dort sei allein im ersten Halbjahr 2010 die Zahl der Verspätungsminuten um 285 Prozent gestiegen, klagt Air Berlin-Chef Joachim Hunold.

Schuld daran sei die Deutsche Flugsicherung (DFS), die auf dem drittgrößten Luftverkehrsdrehkreuz der Bundesrepublik – an Spitzentagen werden mittlerweile mehr als 700 Flugbewegungen gezählt - das Wachstum unterschätzte. Jetzt fehlten für den Sektor Düsseldorf in der Radarzentrale Langen die Fluglotsen.

Das verärgere nicht nur Kunden. Die Bummelei, rechnet Hunold, habe seinem Unternehmen bis jetzt auch Kosten in Höhe von 21,6 Millionen Euro beschert. Da aber die Ausbildung neuer Fluglotsen drei Jahre dauert, werde sich die Lage »wohl erst im Jahr 2012 entspannen«. Nun prüft die Fluggesellschaft, die ihre konkreten Pünktlichkeitsraten nicht nennen will, ob sie von der DFS Geld zurück fordert.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.