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Air France Mit dem Airbus A380 nach Dubai und Los Angeles

Air France setzt den Airbus A380 auf zwei weiteren Strecken ein.

Ab 5. Dezember 2011 fliegt er täglich nach Dubai und ab 28. Mai 2012 nach Los Angeles. Während des Winterflugplans 2011/2012 bis zum 24. März 2012 fliegt Air France mit dem Airbus A380 täglich von Paris-Charles de Gaulle nach Dubai. Flug AF3830 startet um 13.30 Uhr in Paris und landet um 23.00 Uhr in Dubai. Zurück geht es mit  Flug  AF3831 um 1.45 Uhr mit Ankunft um 6.10 Uhr in Paris. Der neue Flug ersetzt den bisherigen A380-Flug nach Tokio als Ergebnis der geringeren saisonbedingten Nachfrage. Im Winter 2011/2012 fliegen insgesamt sechs Airbus A380 für Air France von Paris-Charles de Gaulle nach New York-JFK, Johannesburg, Montreal, Washington und Dubai.

Ab 28. Mai 2012 startet Air France täglich mit dem Airbus A380 von Paris-Charles de Gaulle nach Los Angeles. Im Rahmen des Transatlantikbündnisses von AIR FRANCE KLM, Alitalia und Delta bietet Air France damit zwei tägliche Verbindungen von Paris nach Los Angeles an. Der Airbus A380 startet unter der Flugnummer AF066 um 10.30 Uhr in Paris und landet um 13.05 Uhr in Los Angeles. Zurück geht es unter AF065 um 15.50 Uhr ab Los Angeles mit Ankunft um 11.20 Uhr am Folgetag. Im Sommer 2012 setzt Air France insgesamt acht Airbus A380 auf den Strecken von Paris nach Los Angeles, New York-JFK, Johannesburg, Tokio, Montreal und Washington ein.

Der Airbus A380 von Air France bietet Platz für bis zu 516 Passagiere in vier Klassen, einschließlich neun Sitzplätze in »La Première« (First Class) im Hauptdeck, 80 in »Affaires« (Business Class) und 38 in der Zwischenklasse »Premium Voyageur« im Upper Deck, sowie 389 in »Voyageur« (Economy Class) in beiden Decks.

(8.11.2011, rp)

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Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)