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Air Namibia Drehkreuz in Windhoek erweitert

Air Namibia baut ihren Hub in Windhoek zum lokalen und internationalen Drehkreuz aus.

Ab dem 1. Oktober 2011 präsentiert die namibische Nationalfluglinie ihr überarbeitetes regional Flugangebot und wartet mit gleich zwei Neueinführungen auf: Von Windhoek aus geht es dann nicht nur täglich nach Lusaka (Sambia), sondern auch nonstop nach Accra (Ghana). Zudem kehrt die Verbindung Windhoek – Lüderitz – Oranjemund wieder in den Flugplan zurück. Derzeit wächst auch die Flotte von Air Namibia weiter an. Zwei moderne Airbus A319 kommen künftig auf ausgewählten regionalen Strecken zum Einsatz.


Mit dem Umbau des Flugplans von und nach Windhoek strukturiert Air Namibia zu Beginn des Winterflugplans ihr Flugangebot neu. Ab dem 1. Oktober 2011 nimmt die namibische Nationalfluglinie tägliche Flüge von Windhoek nach Lusaka auf. Durch die Einstellung der bisherigen Verbindung über Johannesburg entfällt nicht nur das Umsteigen, sondern auch die Flugzeit verkürzt sich deutlich. Neu im Flugplan ist auch die direkte Verbindung von Windhoek nach Accra. Täglich (außer Samstag) bedient Air Namibia diese Strecke mit Nonstop-Flügen, die Umsteigeverbindung über Johannesburg wird eingestellt.

Neben den beiden neuen Strecken baut Air Namibia zudem ihr Flugangebot von Windhoek nach Südafrika aus. Statt bisher zwei Mal täglich geht es für Passagiere künftig drei Mal am Tag sowohl nach Johannesburg als auch nach Kapstadt. Zur Freude vieler Kunden kehrt außerdem die Strecke Windhoek – Lüderitz – Oranjemund ins aktuelle Streckennetz zurück. Jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag steuert Air Namibia diese beiden entlegenen Destinationen an der Küste Namibias an.

Zugleich setzt Air Namibia die Modernisierung ihrer Flotte fort. Nachdem auf den regionalen Strecken in diesem Jahr bereits drei neue Embraer ERJ 135 die Maschinen des Typs Beechcraft B1900 ersetzten, tauscht die nationale Fluggesellschaft nach und nach auch Maschinen der Boeing-Reihe 737 aus. Bereits am heutigen Mittwoch nimmt der Erste von zwei modernen Airbus A319 auf den Strecken zwischen Windhoek und Accra (Ghana), Kapstadt, Johannesburg (Südafrika) sowie Luanda (Angola) den Betrieb auf. Die Fluggeräte bieten in einer Zwei-Klassen-Konfiguration nicht nur einen großzügigen Sitzplatzabstand (82 Zentimeter in der Economy Class und 137 Zentimeter in der Business Class), sondern dank ergonomisch gestalteter Kabinen auch mehr Stauraum für das Handgepäck sowie besonders geräuscharmes Fliegen.

Für Passagiere ab Deutschland wird der Reisekomfort auf Anschlussflügen in das regionale Streckennetz von Air Namibia somit noch angenehmer. Von Frankfurt aus geht es derzeit sechs Mal pro Woche und ab dem 27. März 2012 täglich nach Windhoek.

(7.9.2011, rp)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)