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REISE und PREISE

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Jens Kalaene / dpa

Airbnb Neue Beschränkungen in London und Amsterdam

Gerade Städtereisende nutzen Airbnb gern, um eine private Unterkunft zu buchen. Schließlich ist die Atmosphäre etwa in einer Altbauwohnung authentischer als in einem nüchternen Hotel. Doch London und Amsterdam haben für die Vermietung jetzt klare Regeln erlassen.

In London und Amsterdam gelten künftig strengere Regeln für die Vermietung von Privatwohnungen an Touristen über die Plattform Airbnb. In Amsterdam dürfen Wohnungen ab 2017 nicht mehr länger als 60 Tage im Jahr vermietet werden, teilte Airbnb mit.

Und in London werde eine Obergrenze von 90 Tagen pro Jahr eingeführt. Entsprechende Vereinbarungen hat Airbnb mit den beiden Städten getroffen. Wer länger vermieten will, braucht eine Genehmigung.

Die neuen Regeln gelten einer Sprecherin zufolge für die Vermietung ganzer Wohnungen. Nicht betroffen sei das Vermieten einzelner Zimmer, während der Gastgeber die übrige Wohnung nutzt.

Im Kampf gegen illegale Hotels hatte Amsterdam 2014 Regeln erlassen, nach denen Privatleute ihre Wohnung für höchstens 60 Tage im Jahr an Besucher vermieten dürfen - und das auch nur an jeweils maximal vier Personen. Bislang hatte Airbnb sich geweigert, bei der Durchsetzung der Regeln mitzuarbeiten. Nun sagte der Vermittler zu, ab 1. Januar 2017 eine Wohnung automatisch nach 60 Tagen zu blockieren. Airbnb bietet rund 14.000 Wohnungen in Amsterdam an. Auch in London werden Wohnungen nach 90 Tagen künftig automatisch geblockt.

(15.12.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.