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Airbus Flieger für 900 bis 1000 Passagiere

Airbus arbeitet bereits an einer längeren Version des riesigen A 380.

Der künftige A 380-900 soll – so schreibt das Magazin »Australian Business Traveller« – nur mit Economy-Sitzen bestuhlt sein und Platz für 900 Passagiere haben. Überdies habe das deutsch-französische Unternehmen bereits eine Version für 1000 Reisende in Planung. Schon vor längerer Zeit sollen Lufthansa und Air France Interesse an solchen Riesen bekundet haben.

Luftfahrtexperten verweisen auf die nahezu 80 Meter weiten Flügel des jetzigen Airbus A-380 – eine Dimension, die auch größere Versionen des Super-Jumbos tragen könnten. Wann die Giganten in Dienst gehen könnten, ist noch nicht bekannt.

Air Austral hat aber bereits zwei Exemplare des heutigen A 380 bestellt, die 2014 mit jeweils 840 Economy-Sitzen abheben sollen. Die vorwiegend im Tourismus tätige Airline ist auf der französischen Insel La Reunion im Indischen Ozean beheimatet, die Air France ist an ihr mit einem Drittel beteiligt.

(16.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.