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Futuristisches Design: In Seoul-Incheon stimmen auch die Abläufe in den Terminals - der Flughafen der südkoreanischen Hauptstadt zählt zu den Besten der Welt

Futuristisches Design: In Seoul-Incheon stimmen auch die Abläufe in den Terminals - der Flughafen der südkoreanischen Hauptstadt zählt zu den Besten der Welt

Foto: Korean Tourism Organization / dpa

Airports weltweit Die besten Flughäfen der Welt

Eigentlich geht es nur ums Abfliegen und Ankommen. Dennoch fühlen sich Passagiere an manchen Airports wohler als an anderen. Was unterscheidet die besten Flughäfen vom Rest? Ein Erklärungsversuch.

Warteschlangen am Check-in und an der Sicherheitskontrolle, endlos lange Gänge, unbequeme Sitze in der Abflughalle, aber auch Schnäppchen im Dutyfree-Shop und kribbelnde Vorfreude auf die Reise: Viele haben ein ambivalentes Verhältnis zu Flughäfen.

Manche Airports scheinen Flugpassagiere allerdings mehrheitlich besser zu finden als andere. Das britische Luftfahrtinstitut Skytrax kürt jedes Jahr die weltbesten Airports und befragt dafür nach eigenen Angaben Millionen von Airline-Kunden. 2016 lag in dem Skytrax-Ranking zum wiederholten Mal der Airport Singapur-Changi ganz vorne, gefolgt von Seoul-Incheon in Südkorea. Dritter wurde der Flughafen München.

 
Skytrax befragt die Passagiere zu fast 40 Aspekten, angefangen von der Verkehrsanbindung des Airports bis hin zu den Sprachkentnissen des Airportpersonals. Die Erhebung ist kleinteilig und stark auf Komfort und Service ausgelegt. Sie allein gibt damit noch keine Antwort darauf, was einen guten Flughafen ausmacht.
 
Mehr weiß Laura Frommberg. Sie ist Chefredakteurin der Fachzeitschrift »Aerotelegraph« – und eine Vielfliegerin. »Je mehr Orte vom Airport angeflogen werden, desto besser ist das«, sagt sie. Einen besonderen Vorteil haben Flughäfen, an denen Airlines eine Basis mit vielen Flugzeugen haben. Im Fachjargon werden sie »Hubs« genannt. Beispiele für Hubs sind etwa Zürich, die Basis von Swissair oder London-Heathrow, die Basis von British Airways.
 
Durchreisende schätzen es, wenn sie sich die Wartezeit auf den nächsten Flug vertreiben können. Manche Airports bieten ihnen dafür eine Menge Möglichkeiten: In München gibt es das »Airbräu«, einen überdachten Biergarten mit eigener Brauerei. Hongkong bietet seinen Fluggästen ein Kino, im Terminal 5 von London-Heathrow gibt es mehr als 50 Geschäfte zum Shoppen.
 
Viele Flugziele und ein bisschen Spaß sind aber noch lange nicht alles. Ein guter Airport muss auch funktionieren. Das kann Thomas Jahn nur bestätigen. Der Lufthansa-Kapitän fliegt seit 1989 und hat schon fast drei Jahre seines Lebens in der Luft verbracht. Manches hat er zu schätzen gelernt, kurze Wege zum Beispiel. Außerdem sei Schnelligkeit wichtig. Die Abfertigung beim Check-in sollte rasch gehen, ebenso die Sicherheitskontrolle und die Passkontrolle bei der Einreise.
 
Besonders ärgerlich ist es, wenn nach einem Flug Koffer für Koffer auf dem Gepäckband vorbeiziehen – nur der eigene nicht. Dann müssen sich Reisende meist tagelang gedulden, bis der Koffer nachgeschickt wird. Wenn er überhaupt wieder auftaucht. Das Risiko, ohne Koffer zu landen, ist bei Abflügen von japanischen Airports am geringsten. »An Flughäfen wie Tokio-Haneda, Osaka-Kansai oder Centrair in der Nähe von Nagoya gehe eigentlich nie Gepäck verloren«, sagt Frommberg.
 
Neben all diesen praktischen Aspekten zählt für Frommberg bei Flughäfen noch etwas anderes: die Atmosphäre. Schmale, enge Gänge sorgen für Beklemmung statt Reiselust. Gerade ältere Flughäfen sind oft eher dunkel, als Beispiel nennt sie Berlin-Tegel. Tageslicht ist bei der Planung neuer Terminals viel wichtiger geworden. Das Vorfeld und die Flugzeuge sind dort zu sehen. »Man muss hereinkommen und sich direkt wohl und in Reisestimmung versetzt fühlen«, findet sie.

(22.12.2016, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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