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Alleinreisende Nur fast jeder Zehnte warschon im Singlehotel

Urlaub allein zu verbringen, ist selten reizvoll. Doch Angebote wie Singlehotels machen neugierig. Eine repräsentative Umfrage zeigt, was die Deutschen vom Alleinreisen halten.

Hotels für Singles sind in Deutschland bislang nicht sehr populär: Nicht einmal jeder Zehnte (9 Prozent) war schon einmal in so einer Unterkunft. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Marktforschungsinstituts Insa-Consulere. Gleichzeitig glauben vier von zehn (41 Prozent), beim Alleinreisen spannende Menschen und vielleicht sogar die große Liebe zu treffen. Rund jeder Dritte (34 Prozent) hat bereits einen Hotelurlaub allein verbracht. Knapp die Hälfte (48 Prozent) findet es aber langweilig, alleine in den Urlaub zu fahren.
Sicherheitsbedenken haben 41 Prozent: Sie würden ihren Urlaub nur in westlichen Ländern ohne Begleitung verbringen. Frauen (43 Prozent) sind dabei etwas vorsichtiger als Männer (38 Prozent). Alleine mit dem Rucksack zu verreisen, ist bei den Menschen in Deutschland nicht sehr beliebt: Nur etwa jeder Achte (13 Prozent) war bereits auf eigene Faust als Backpacker unterwegs. Im Auftrag der Reiseplattform Travelzoo wurden rund 2.000 Personen aus Deutschland befragt.

(21.11.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.