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Alltours Preiserhöhung zum Winter

Alltours bietet in der Wintersaison Pauschalreisen nach Bali sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate an und erhöht die Preise.
Die Preise entwickeln sich bei Alltours uneinheitlich. Überdurchschnittlich steigen sie für die Türkei, das laut Alltours-Sprecherin Alexandra Hoffmann der Gewinner der Saison ist: 6,5 Prozent mehr müssen Touristen im kommenden Winter für den Urlaub zum Beispiel in Antalya oder Side bezahlen. Fernreisen werden um 5 Prozent teurer, Mallorca und das spanische Festland um 3 Prozent. Der Veranstalter begründet die Preiserhöhungen mit höheren Kosten für Kerosin und Energie in den Hotels sowie mit den Entwicklungen bei den Wechselkursen.

Schnäppchen können Urlauber dagegen weiter in Ägypten und Tunesien machen. Nach den politischen Unruhen der vergangenen Monate locken die Hoteliers mit Niedrigpreisen. Und so sind Pauschalreisen nach Ägypten 4,5 Prozent günstiger als im vergangenen Winter, für Tunesien wurden die Preise um 7 Prozent gesenkt.

Der weitaus größte Teil der 773 Hotels in den drei Winterkatalogen steht auf den Kanarischen Inseln: 277 Hotels bietet Alltours auf der zu Spanien gehörenden Inselgruppe an. Für sie müssen Reisende im kommenden Winter 2 Prozent mehr bezahlen.

(01.07.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.