fbpx
Hier versammeln sich besonders viele Keime: in den Plastikschalen an der Sicherheitskontrolle von Flughäfen

 

Hier versammeln sich besonders viele Keime: in den Plastikschalen an der Sicherheitskontrolle von Flughäfen

Am AirportDas sind die größten Keimherde am Flughafen

Am Flughafen tummeln sich nicht nur viele Menschen, sondern auch viele Keime. Eine Studie zeigt jetzt, an welchen Gegenständen sie in großen Mengen vorkommen und wo es für Fluggäste Sinn macht, ein Desinfektionsmittel zu zücken.

Wer an Keime oder besonders schmutzige Orte denkt, dem fallen oft Toiletten ein. Dabei sind die Plastikschalen, in die Reisende an Flughäfen ihre Sachen für die Sicherheitskontrolle hineinlegen, viel tückischer hinsichtlich der Übertragung von Krankheitserregern.

Das zeigt eine Studie, die die Fachzeitschrift «Infectious Diseases» des Verlags BioMed Central veröffentlicht hat. Als Testobjekt diente demnach der Flughafen der finnischen Hauptstadt Helsinki. 

Dort wurden die Oberflächen aller frequentierbaren Orte auf Keime getestet wie die Grippeviren A und B, die Coronaviren sowie die Adeno- und Rhinoviren, die Erkältungssymptome hervorrufen können, heißt es in der Studie. Dabei fanden sich die meisten Keime an den Schalen - immerhin muss sie fast jeder Reisende berühren, bevor er ins Flugzeug steigt. Und weil sie so viele Menschen anfassen, bergen die Schalen das höchste Ansteckungsrisiko.

Wer sich darum Sorgen macht, kann etwa mit Desinfektionsgel vorbeugen, das kein Wasser erfordert. Oder Fluggäste verwenden Feuchttücher mit Desinfektionsmittel, um Hände und persönliche Gegenstände abzuwischen.


(19.09.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.