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Offenbar gab es einen Anschlag in dem bei Touristen beliebten Altstadtviertel Sultanahmet in der türkischen Metropole Istanbul

Offenbar gab es einen Anschlag in dem bei Touristen beliebten Altstadtviertel Sultanahmet in der türkischen Metropole Istanbul

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Anschlag in Istanbul Was Türkei-Reisende wissen müssen

Nach dem Anschlag in Istanbul dürften sich viele Urlauber fragen: Wie sicher ist die Türkei als Reiseland noch? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick bei REISE & PREISE.

Ein Selbstmordanschlag hat Istanbul erschüttert. Mehrere Menschen wurden mitten im Touristenzentrum rund um Hagia Sophia und Blaue Moschee getötet. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Urlauber, die bald in die Türkei reisen wollen:

Wie ist die Sicherheitslage in der Türkei?
 
Sie ist angespannt, immer wieder kommt es zu Gewalt. »Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen«, schreibt das Auswärtige Amt. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat 2015 mehrere Anschläge in der Türkei verübt, bislang jedoch nicht gegen Touristen. Außerdem kommt es im Osten des Landes zu schweren Zusammenstößen zwischen den Sicherheitsbehörden und der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK.
 
Wie sollten sich Urlauber jetzt verhalten?
 
Reisende in der Türkei sollten sich grundsätzlich von Demonstrationen und Menschenansammlungen insbesondere in größeren Städten fernhalten. Auf belebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln halten sie sich am besten so kurz wie möglich auf, rät das Auswärtige Amt. In einem aktualisierten Reisehinweis für das Land wird jetzt Reisenden in Istanbul dringend geraten, Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen ganz zu meiden. Generell wird zu erhöhter Vorsicht bei Reisen nach Istanbul und über Land geraten. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird seit einiger Zeit dringend abgeraten.

 
Kann ich eine Städtereise nach Istanbul jetzt kostenlos stornieren?
 
Wahrscheinlich schon. Es bestehe nach derzeitiger Rechtsprechung ein Kündigungsrecht wegen Gefährdung durch höhere Gewalt, erklärt der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Urlauber dürfen ihre Istanbul-Reise also kostenlos umbuchen oder stornieren. Anders sieht es etwa für Badeurlaub in südlichen Türkei aus. Solche Reisen könnten nicht einfach kostenlos storniert werden, sagte der Jurist.
 
Wie reagieren die Reiseveranstalter?
 
Tui bietet für Istanbul-Reisen bis zum 18. Januar kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an. Thomas Cook ermöglicht ebenfalls kostenfreies Umbuchen und Stornieren für Istanbul-Reisen mit Beginn bis einschließlich 22. Januar. Bei DER Touristik mit den Marken ITS, Jahn Reisen, Travelix, Dertour, Meier's Weltreisen, ADAC Reisen lassen sich Städtetrips nach Istanbul bis zum 10. Februar ohne Gebühren umbuchen oder kündigen.
 
Der Studienreiseanbieter Studiosus bot seinen Kunden schon vor dem jüngsten Anschlag eine kostenlose Umbuchung von Türkei-Reisen bis vier Wochen vor der Abreise an.
 
Wie steht es um den Tourismus in der Türkei?
 
Er leidet derzeit vor allem unter dem Ausbleiben der russischen Urlauber wegen der Sanktionen nach dem Abschuss eines russischen Kampfjets durch das türkische Militär. Die Russen waren die wichtigste Urlaubernation für die Türkei. Nun sind es die Deutschen. Zumindest die Pauschalreise-Hochburg Antalya wurde von ihnen zuletzt schwächer gebucht als im Vorjahr.
 
Nach Anschlag Recht auf kostenlose Stornierung von Istanbul-Reisen
 
Nach dem Terroranschlag von Istanbul können Urlauber ihre Städtereise in die Metropole wahrscheinlich kostenlos absagen. Nach derzeitiger Rechtsprechung bestehe ein Kündigungsrecht wegen Gefährdung durch höhere Gewalt, erklärte der Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten. Urlauber können ihre Istanbul-Reise also kostenlos umbuchen oder stornieren. Anders sieht es zum Beispiel bei Badeurlaub in anderen Teilen der Türkei aus. Solche Pauschalreisen könnten nicht einfach kostenlos storniert werden, sagte der Jurist.
 
(12.01.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.