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REISE und PREISE

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Maurizio Gambarini

Armlehne am Gang Warum lässt sich die Lehne nicht hochklappen?

Hochklappbare Armlehnen erhöhen die Bewegungsfreiheit im Flugzeug. Die Armlehne zum Gang hin lässt sich aber nicht hochklappen. Warum eigentlich nicht?
Langstreckenflüge sind für einen Normalverdiener in der Regel nicht sonderlich bequem. Da freut man sich über jeden kleinen Zusatzkomfort. Hilfreich ist zum Beispiel, dass sich die Armlehnen zwischen zwei Sitzen nach oben klappen lassen.
 
Die Armlehne im Gang ist starr. Das diene der Sicherheit der Passagiere, erklärt der Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Peter Königsfeld. »Sie soll sicherstellen, dass der Ablauf des Service in den engen Gängen so reibungslos wie möglich funktioniert.« Und das klappt nicht, wenn die Getränke- und Speisewagen ständig die Fluggäste rammen. Die Armlehne ist eine Barriere.
 
Das bestätigt Lufthansa-Sprecherin Sandra Kraft: «Es ist gar nicht gewünscht, dass man die Armlehne am Gang hochklappen kann.» Denn die Fluggesellschaften wollen nicht, dass sich die Gäste in den Gang hineinlehnen: »Es ist sonst einfach zu eng.«
 
(09.02.2017, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.