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Flug-Special Fliegen Sie mit Emirates € 485  zu Zielen in Asien / Australien / Neuseeland

Buchen Sie jetzt und lassen Sie sich die Angebote von Emirates nicht entgehen. Fliegen Sie z. B. ab EUR 485 nach Dubai, ab EUR 601 nach Bangkok und ab EUR 1.039 nach Melbourne.

  • Dubai ab € 485
  • Peking ab € 583
  • Shanghai ab € 583
  • Bangkok ab € 601
  • Colombo ab € 604
  • Hongkong ab € 654
  • Kuala Lumpur ab € 684
  • Singapur ab € 684
  • Jakarta ab € 788
  • Melbourne ab € 1.039
  • Sydney ab € 1.054
  • Auckland ab € 1.102

Buchbar ist dieses Angebot noch bis zum 31.03.2012 für Reisen im Zeitraum 08.04. bis 21.06.2012. Die Tarife gelten für Abflüge von Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt und München inkl. Rail & Fly mit der Deutschen Bahn zum Abflugshafen.
Es gilt ein Wochenendzuschlag von EUR 30,- Für Abflüge an einem Freitag, Samstag und Sonntag wird ein Wochenendzuschlag von € 30 erhoben.
Mindestaufenthalt: 4 Tage oder eine Nacht von Samstag auf Sonntag, max. 4 Monate. Freigepäck: 30 kg p.P. für Erwachsene und Kinder.

(10.03.12, rp, emirates)

DUBAI Hotels, Ausflüge, Attraktionen Vereinigte Arabische Emirate

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)