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Asien und Afrika Wo eine Tollwut-Impfung sinnvoll ist

Bei Reisen nach Afrika oder Asien ist in vielen Fällen eine vorbeugende Tollwutimpfung sinnvoll. Darauf weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf hin.

Eine Tollwutimpfung ist für Reisende empfehlenswert, die länger in Afrika und Asien unterwegs sind und sich in Regionen mit unzureichender medizinischer Versorgung aufhalten oder wahrscheinlich Kontakt mit Tieren haben. Ein vollständiger Schutz ist nach drei Impfungen erreicht, die im Abstand mehrerer Wochen erfolgen.

Übertragen wird die stets tödlich verlaufende Tollwut am häufigsten durch Bisse von infizierten Hunden. Aber auch Katzen, Waschbären, Stinktiere, Füchse, Affen oder Fledermäuse können Überträger sein. Ohne Impfung bricht die Krankheit bei einem infizierten Menschen meist nach etwa einem bis drei Monaten aus.

Zwar ist dem CRM zufolge im Notfall eine Impfung auch nach dem einem Biss noch möglich. Sie ist aber nur wirksam, wenn sie unmittelbar danach erfolgt. Allerdings sind nicht jederzeit und nicht überall in Afrika oder Asien moderne Tollwut-Impfstoffe verfügbar. Auch an beliebten Reisezielen wie Thailand, Indonesien oder auch Mexiko ist das Tollwut-Virus nach wie vor weit verbreitet.

(20.05.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.