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Ein Lufthansa-Airbus am Frankfurter Flughafen: Die Airline fliegt wegen der Atomkrise in Japan zunächst nicht mehr nach Tokio.##Foto: dpa

Ein Lufthansa-Airbus am Frankfurter Flughafen: Die Airline fliegt wegen der Atomkrise in Japan zunächst nicht mehr nach Tokio.

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Atomalarm statt Kirschblüte Japan-Reisen abgesagt

Die Kette der Katastrophen trifft Japan auch als Reiseland. Kurz vor Beginn der Kirschblüte, einem der größten Touristenmagneten, ist offen, wie es mit Japan als Urlaubsziel weitergeht.

Veranstalter haben vorerst alle Touren abgesagt, die Lufthansa fliegt aus Angst vor Radioaktivität Tokio nicht mehr an: Japan ist derzeit kein Reiseziel. Und das ausgerechnet jetzt: «Ende März und Anfang April ist die Kirschblütenzeit, und das ist eigentlich die Hochsaison für Touristen», sagt Yasuko Tsuruki von der Japanischen Fremdenverkehrszentrale (JNTO) in Frankfurt. Die zartrosa Kirschblüte gilt als eines der wichtigsten Symbole der japanischen Kultur: Wenn sie sich öffnet, beginnt der Frühling. Doch daran mag im Land der aufgehenden Sonne im Moment niemand denken.

Japan ist kein Ziel für die Massen. 124 000 Menschen reisten im vergangenen Jahr aus Deutschland in den Inselstaat. Davon waren 60 Prozent Geschäftsreisende, schätzt die JNTO. Zum Vergleich: Nach Ägypten reisten 1,3 Millionen deutsche Gäste. Während am Roten Meer die Begeisterung der Urlauber dem Cluburlaub am Pool gilt, stehen in Japan Rundreisen für Kultur- und Naturfreunde im Vordergrund.

Nachdem schon Erdbeben und Tsunami dem Nordosten des Landes schwer zugesetzt hatten, machte spätestens der Kollaps der Kernkraftwerke die aktuellen Urlaubspläne zunichte. Das Auswärtige Amt rät Menschen in der betroffenen Region zur Ausreise. »Seit Tschernobyl kannten wir eine derartige Katastrophe ja nicht«, sagt Ury Steinweg, Chef des zum Tui-Konzern gehörenden Reiseveranstalters Gebeco. Kurzfristig sagten Steinwegs Mitarbeiter zwei Reisegruppen ab, die am Montag nach Japan fliegen sollten. »Wäre es bei dem Erdbeben und dem Tsunami geblieben, hätte man die Reisen wahrscheinlich noch durchführen können», sagt der Manager. Schließlich ist besonders Japans Süden ein beliebtes Ziel. »Aber jetzt schwebt über allem die radioaktive Unsicherheit.«

Dabei hatte Steinweg bereits das beste Japan-Jahr aller Zeiten aufziehen sehen: »Wir haben jetzt eigentlich fast täglich eine neue Reisegruppe.« Alleine für März und April hatte er 500 Gäste auf der Liste - und ist jetzt froh, dass bis Ende des Monats keiner von ihnen rund um Tokio Urlaub machen wird. Auch der Studienreisen-Spezialist Studiosus in München hat 160 Urlaubern die Japan-Reisen bis Ende März abgesagt - im April will das Unternehmen weitersehen.

Bei den großen Pauschalreise-Veranstaltern spielt Japan kaum eine Rolle. Neckermann Reisen hat das Land überhaupt nicht im Katalog, und die Schwestermarke Thomas Cook musste hierzulande nur wenigen Gästen absagen. »Zum Zeitpunkt des Bebens hatten wir zum Glück keine Gäste vor Ort«, sagt Sprecherin Isabella Partasides im hessischen Oberursel.

Wann die Veranstalter wieder Gäste nach Japan bringen, hängt vor allem von den Folgen der Atomunfälle ab. Die Lufthansa (LH) lässt aus Japan ankommende Flugzeuge bereits auf Radioaktivität überprüfen. Europas größter Fluggesellschaft scheint es inzwischen zu heikel, Tokio anzufliegen - die täglichen Flüge aus Deutschland sollen stattdessen in Osaka und Nagoya im Südwesten des Landes enden. Die verbliebenen Deutschen scheinen aber noch nicht in Scharen zu fliehen: »Aus unserer Sicht gibt es noch keine Ausreisewelle«, sagt LH-Sprecher Thomas Jachnow. Zusatzflüge würden noch nicht gebraucht.

Japanische Fremdenverkehrszentrale

(16.3.11, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.