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REISE und PREISE

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Frank May / dpa

Auch bei Umsteigeverbindung Ansprüche bei Flugverspätung einklagen

Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren in der EU eine Entschädigung zu. Das gilt nicht nur für Direktflüge, sondern auch beim Umsteigen. Das bestätigt ein Gerichtsurteil.

Die Ansprüche auf Entschädigung bei einer langen Flugverspätung können Reisende am Zielort gerichtlich einfordern. Das gilt laut einem Urteil auch bei Umsteigeverbindungen. Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall am Landgericht Bremen wollten die Kläger von San Francisco über Paris zurück nach Bremen fliegen. Der Flug aus den USA erreichte Frankreich aber erst mit einem Tag Verspätung, wodurch sich die Weiterreise nach Bremen ebenfalls verzögerte. Die Kläger forderten vor dem Amtsgericht Bremen eine Entschädigung nach EU-Recht.

Doch das Gericht sah sich nicht zuständig. Das Argument: Da der eigentlich verspätete Einzelflug in Paris endete, müssten sich die Kläger an das dortige Gericht wenden.

Das Landgericht kassierte diese Entscheidung, nachdem die Kläger in Berufung gegangen waren (Az.: 3 S 315/14). Ansprüche auf Entschädigung könnten Reisende laut dem Europäischen Gerichtshof entweder am Abflug- oder Zielort der Reise geltend machen. Der Ort der Zwischenlandung sei dabei nicht relevant. Für die Kläger sei es nicht zumutbar, in Paris vor Gericht zu ziehen - zumal sich die Verspätung des Transatlantikfluges unmittelbar auf den Flug nach Bremen ausgewirkt habe.

(18.10.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.