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Tagesüber ein Kajak-Ausflug und abends dinieren im Spitzenrestaurant: »Soft Adventure«, das sanfte Abenteuer, ist ein großer Trend im Abenteuertourismus

Tagesüber ein Kajak-Ausflug und abends dinieren im Spitzenrestaurant: »Soft Adventure«, das sanfte Abenteuer, ist ein großer Trend im Abenteuertourismus

Foto: Imagebank.sweden.se/Henrik Trygg

Auf die sanfte Tour Abenteuerurlauber werden bequemer

Zwei Wochen ohne Dusche durch die Wildnis? Nein, danke! Extremsportler und Abenteurer werden anspruchsvoller. Sie wünschen sich mehr Komfort und kürzere Programme. Die Branche freut das.

Morgens eine Stunde im Kajak paddeln, danach im Minibus zur Burgruine, Mittagessen im urigen Pub, dann ein bisschen Wandern und abends im Sternehotel dinieren: So sehen Abenteuerreisen heute aus. Oder zumindest das, was in den Katalogen der Anbieter mitunter als »Expedition« angepriesen wird.
 
Abenteuerreisen werden softer - das ist einer der großen Trends, der auf dem Adventure Travel World Summit (ATWS) (6. bis zum 9. Oktober) im irischen Städtchen Killarney zu beobachten war. Das liegt zum einen an den Babyboomern. 10.000 von ihnen gingen in den USA derzeit jeden Tag in Rente, erklärt Richard J. Weiss, der Tourismusunternehmen berät und bei jedem Summit dabei ist.
 
»Das ist die gesündeste und reichste Rentnergeneration, die es je gab«, sagt Weiss. Viele seien erfahrene Wanderer, Mountainbiker oder Kajakfahrer. Aber sie schauten gern mal Bauern in Peru beim Färben der Alpaka-Wolle zu, statt sich jeden Tag auf dem Rad einen Berg hinabzustürzen. Und sie schätzten gutes Essen und ein bequemes Bett.
 
Das gilt aber genauso für jüngere Aktivreisende, ergänzt Casey Hanisko, Sprecherin der Adventure Travel Trade Association (ATTA), die den Summit jährlich veranstaltet. Bei den Jüngeren kommt das Geld oft von den Eltern, erläutert David Chapman von der World Youth Student and Educational (WYSE) Travel Confederation. Schon ist ein neuer Begriff geboren: der Flashpacker. »Das sind Luxus-Rucksackreisende, die immer auf der Suche nach der Party und einem guten WLAN-Signal sind.«
 
Der Trend zum weichen Abenteuer wird nicht zuletzt von den Veranstaltern befeuert. Denn mit »Soft Adventures« lässt sich laut Weiss einfach mehr Geld verdienen. Entsprechend wächst der Markt. Im vergangenen Jahr wurden mit Abenteuerreisen laut einer Studie der Welttourismusorganisation (UNWTO) allein in Europa, Nord- und Südamerika 263 Milliarden Dollar umgesetzt, 65 Prozent mehr als 2009.
 
Die Aktivreisenden geben also immer mehr Geld aus, aber sie haben immer weniger Zeit. »Früher machten die Gäste 10- oder 15-Tage-Wanderungen, jetzt sind es selten mehr als 5 Tage«, sagt Alfredo Ferreyros, der Chef von Explorandes Peru. »Die meisten Treks sind heute Tagestrips, bei denen man abends wieder im Hotel ist.« Eine wichtige Rolle beim Boom der vororganisierten Wohlfühl-Abenteuer spielt auch das Essen. Es wird nicht nur als Verpflegung im Hotel immer wichtiger, sondern ist oft zentrales Element der Reise.
 
Neben dem soften Abenteuer identifiziert die UNWTO-Studie zwei weitere Trends: maßgeschneiderte Reisen und Familienreisen. Tatsächlich werden die Angebote immer ausdifferenzierter. »He Travel« bietet Aktivreisen für Homosexuelle, »8Seasons4Women« Wandertouren nach Skandinavien exklusiv für Frauen, und »Muddy Shoe« heißen Sinnsuche-Abenteuer in Begleitung von Lebensberatern.
 
Viele Familienabenteuer und Multi-Generationen-Reisen werden erst durch die vermögende Rentnergeneration möglich: Die Senioren haben das Geld und die Zeit, ihre Lieben zum gemeinsamen Reisen einzuladen.

 
Vielen Gästen ist bei Komfort-Abenteuerreisen die Nachhaltigkeit wichtig. Für Ovid Jacota von Wikinger Reisen stellt sich immer die Frage: Trägt man auf Reisen auch zum Schutz der Natur bei?
 
Nachhaltiger Tourismus kann sich dabei durchaus rechnen, betonen Julian Matthews von Travel Operators For Tigers und Praveen Moman von Volcanoes Safaris. Matthews hat auf dem ATWS ein Tigerschutzprojekt im indischen Ranthambore-Nationalpark vorgestellt und vorgerechnet, dass die berühmte Tigerdame Machali mit ihrer Sippe in zehn Jahren 110 Millionen Dollar eingespielt habe. Die Kosten für ihr Reservat hätten nur 200.000 Dollar betragen. Und jeder Berggorilla in Uganda und Ruanda bringt laut Moman pro Jahr Erlöse von einer Million Dollar. Wilde Tiere auszurotten, sei einfach nur schlechtes Business, meint auch Jeffrey Parish vom WWF.
 
Länder wie Uganda und Ruanda spielen im Abenteuersegment eine kleine Rolle. Und es mag sein, dass manche Adrenalinjunkies Kurdistan und Palästina besuchen. Aber die meisten Abenteuerurlauber setzen auf sichere, wohlhabende Länder in Amerika, Europa und Asien. Denn Sicherheit ist vielen Aktivreisenden wichtig, das ist eine weitere Erkenntnis aus der UNWTO-Studie. Deshalb will die ATTA einheitliche Ausbildungen für Guides einführen. »Wir brauchen globale Standards«, sagt Hanisko. Die soften Abenteurer dürften dies begrüßen.
 
(14.10.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.