fbpx

Auf in die Ferien Wie Urlauber am FlughafenZeit sparen können

In dieser Situation verschlechtert sich die Laune des Urlaubers rapide: Er kommt - womöglich schon etwas zu spät - am Flughafen an, und die Schlange vor dem Check-In-Schalter verläuft einmal durch die Halle. Wie man vor dem Abflug Zeit spart, verraten folgende Tipps.

In vielen Bundesländern beginnen jetzt die Sommerferien. Viele fliegen in den Urlaub, an den Flughäfen wird es entsprechend voll. So mancher Passagier fühlt sich gestresst, bevor es überhaupt losgeht. Mit diesen Tipps verkürzen Urlauber die Wartezeit am Flughafen:

Frühzeitig anreisen: Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport rät, mindestens zweieinhalb Stunden vor Abflug am Check-In-Schalter zu erscheinen. In der Hauptreisezeit ist es dabei egal, ob es sich um einen Inlandsflug oder eine internationale Verbindung handelt. Der Fluggast muss schließlich immer durch die Sicherheitskontrolle und in der Regel noch Gepäck aufgeben.

Den richtigen Parkplatz finden: Die meisten Flughäfen informieren auf ihren Webseiten über die Lage der Parkplätze. So finden Urlauber den Platz, der ihrer Abflughalle am nächsten liegt und müssen keine unnötigen Schleifen um das Flughafengelände fahren.

Online den richtigen Abfertigungsschalter finden: Um nicht planlos über die Korridore irren zu müssen, können sich Urlauber bereits zu Hause online darüber informieren, an welchem Schalter sie einchecken müssen. Die meisten Airports veröffentlichen die Flugpläne mit An- und Abflugzeiten sowie Informationen zu Schaltern und Abflug-Gates in Echtzeit auf ihren Webseiten. Einige Airports bieten auch eigene Apps mit den entsprechenden Infos an.

Online-Check-In: Vor der Fahrt zum Flughafen online einchecken, die Bordkarte drucken oder auf dem Smartphone mitführen: Das kann Zeit sparen, auch wenn der Urlauber noch Gepäck aufgeben muss. Denn viele Airlines haben eigene Schalter nur für die Gepäckaufgabe, erklärt Fraport - dort ist die Schlange oft kürzer. Immer häufiger gibt es außerdem kleine Terminals, über die Reisende am Flughafen selbst einchecken und ihre Bordkarte ausdrucken können.

Auf die Sicherheitskontrolle vorbereiten: Der Fluggast muss alle Wertsachen aus den Hosentaschen nehmen, die Jacke ausziehen, den Gürtel ablegen und alles in ein Körbchen legen. Das Laptop oder Tablet sowie eventuell der durchsichtige Beutel mit Flüssigkeiten (maximal 100 Milliliter pro Behältnis) müssen raus aus dem Handgepäck und kommen zur Kontrolle gesondert in eine Wanne. Wer damit nicht erst anfängt, wenn er an der Reihe ist, spart sich und anderen Zeit.

(27.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.