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Auf Reisen Wertsachen am Körper tragen

Urlauber sollten ihre Wertsachen auf der Reise in die Ferien immer direkt am Körper tragen. Darauf weist die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart hin.

Ausweise, Kreditkarten, Flugtickets und Geld sind am besten in den Innentaschen der Kleidung oder in einer Brust- oder Gürteltasche aufgehoben. Vor Reiseantritt sollten außerdem Kopien der wichtigsten Reisedokumente gemacht werden.

Das Risiko, beklaut zu werden, ist der Polizei zufolge auf Bahnhöfen und Flughäfen besonders hoch. Dort nutzten Diebe schon die kleinste Unaufmerksamkeit der Urlauber aus - zum Beispiel ein Telefonat mit dem Handy oder den Fahrkartenkauf. Reisende sollten gerade im Gedränge an Schaltern oder Gepäckbändern sehr aufmerksam sein - schon häufig seien Koffer am Zielflughafen spurlos verschwunden.

Tragen Urlauber nur das notwendige Minimum an Bargeld mit sich, ist der Verlust im Fall eines Diebstahls nicht ganz so hoch. Wertgegenstände sollten grundsätzlich nie unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Auch beim Bezahlen mit der Kreditkarte lauert Gefahr: Betrüger könnten die Karten sehr schnell kopieren, erklärt die Polizeiberatung. Urlauber sollten immer darauf achten, ihre eigene Kreditkarte wiederzubekommen.

(08.07.111, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.