fbpx

Ausgleichszahlung Bei verpasstem Anschlussflug gibtes eine Entschädigung

Verpassen Fluggäste einen Anschlussflug und erreichen sie daher ihren Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der BGH bekräftigte mit dem Urteil vom Dienstag (17.09.) seine bisherige Rechtsprechung. Danach kommt es für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach einem BGH-Urteil vom Mai nur auf die letztendliche Verspätung am Zielort an und nicht auf die eines der Teilflüge. Der BGH hatte damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg umgesetzt.
Im konkreten Fall gaben die BGH-Richter mehreren Reisenden recht, die bei der spanischen Fluglinie Iberia einen Flug von Miami über Madrid nach Düsseldorf gebucht hatten. Da sich der Abflug in Miami um fast eineinhalb Stunden verspätete, verpassten sie ihren Anschlussflug in Madrid und kamen mit insgesamt siebeneinhalb Stunden Verspätung in Düsseldorf an. Die Kläger verlangten von Iberia dafür 600 Euro Entschädigung pro Person.

(18.09.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.