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REISE und PREISE

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Daniel Reinhardt / dpa

Umbuchung Keine Entschädigung bei rechtzeitiger Information

Auch im Flugverkehr läuft nicht immer alles nach Plan. Deswegen kommt es gelegentlich vor, dass die Gesellschaften ihre Gäste umbuchen müssen. Ausgleichszahlungen stehen den Passagieren nur unter bestimmten Bedingungen zu.

Informiert eine Fluggesellschaft die Passagiere frühzeitig über eine Umbuchung, steht diesen keine Ausgleichszahlung zu. Der Anspruch entfällt, wenn die Fluggesellschaft die Gäste mindestens zwei Wochen vor dem Abflug über die Planänderung in Kenntnis setzt.

Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 54 C 141/16), über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger einen Flug von Entebbe in Uganda über Amsterdam nach Düsseldorf gebucht. Der Flug aus Afrika wurde um zehn Minuten nach hinten verschoben, dadurch blieb den Klägern in Amsterdam nicht mehr genug Zeit zum Umsteigen. Die Airline buchte die Kunden daher auf einen späteren Flug in Richtung Düsseldorf um.

Eine Umbuchung gilt rechtlich als Nichtbeförderung - und dafür gibt es laut EU-Recht eine Entschädigung. Das gilt aber nicht, wenn die Airline mindestens zwei Wochen im Voraus über die Umbuchung informiert. Dies war bei diesem Rechtsstreit der Fall.

(04.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.