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Viele Straßen in Queensland sind momentan unpassierbar.

Viele Straßen in Queensland sind momentan unpassierbar.

Foto: panthermedia.net

Brisbane - AUSTRALIEN Aufräumarbeiten beginnen

Nach den starken Überschwemmungen der letzten Tage ist der Pegel des Brisbane River inzwischen wieder stark gesunken. Tausende von freiwilligen Helfern unterstützen die Aufräumarbeiten.

In der nach wie vor in vielen Vierteln überfluteten australischen Millionenstadt Brisbane haben die Aufräumarbeiten begonnen. Während die Wassermassen des Brisbane River zurückgehen, der Pegel stand am Freitag bereits zwei Meter tiefer als bei Höchststand am Donnerstag – konnten viele Einwohner bereits in ihre Häuser zurückkehren. Einige der gesperrten Haupt- und Zufahrtsstraßen sind wieder befahrbar. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel nahmen den Betrieb wieder auf. Flughafenbusse, S-Bahnen und Züge fahren wieder, auch der Bahnhof South Brisbane wurde wieder geöffnet. Der Zugverkehr nach zwischen Brisbane und Cairns soll am Montag wieder aufgenommen werden. In den vom Hochwasser betroffenen Vierteln wurden Müllcontainer aufgestellt. Für die Aufräumarbeiten haben sich Tausende von Freiwilligen aus ganz Queensland gemeldet, die Brisbane beim Säubern der Innenstadt und beim Wiederaufbau helfen wollen. Zudem sind 1.200 Soldaten im Einsatz.

Während Zentral- und Südwest-Queensland und weite Teile des Outback weiterhin unter Wasser stehen, sind die stark frequentierten Touristenorte weiterhin uneingeschränkt zu bereisen – dazu zählen die Whitsundays, Mackay, Townsville, die Gold Coast und Tropical North Queensland mit Cairns, Port Douglas und Palm Cove. Touristen müssen weder an Stränden, auf Inseln, in Hotels und bei Tourangebote mit Einschränkungen rechnen.

Auch die touristischen Ziele südlich der schwer getroffenen Stadt Rockhampton, Bundaberg, Gladstone, Agnes Water, Town of 1770 sowie die vorgelagerten Inseln Lady Elliot, Heron, Wilson und Lady Musgrave Island können besucht werden. Die Sunshine Coast, Fraser Coast und Fraser Island waren von den Überschwemmungen nicht betroffen. Die vor Brisbane gelegene Insel Moreton Island meldet »Business as usual«.

Alle wichtigen Flughäfen und Häfen in Queensland blieben auch während der Überschwemmungen geöffnet. Der Airport in Rockhampton soll nach bisherigen Informationen den Betrieb am 24. Januar wieder den Betrieb aufnehmen. Der bei Touristen beliebte Zug »Sunlander«, der zwischen Brisbane und Cairns verkehrt, soll schon ab Montag (17. Januar) verkehren.

Aktuelle Tipps für Queensland-Reisende

Straßensperrungen

Der Bruce Highway – die Straße verbindet Brisbane mit Cairns – ist vielerorts wieder offen. Selbst das Teilstück zwischen Rockhampton und Gladstone ist teilweise befahrbar. Anderenfalls wurden Umleitungen eingerichtet. Die australischen Behörden empfehlen grundsätzlich, keine überschwemmten Flussbetten zu durchqueren. Updates zu Verkehrsbehinderungen und Sperrungen lassen auf Straßenkarten unter http://131940.qld.gov.au/ verfolgen.

Wettervorhersagen

Wettervorhersagen und Flutwarnungen macht das Bureau of Meteorology im Internet unter www.bom.gov.au/qld

Weitere Infos

Updates zur Hochwasserkatastrophe gibt es unter

www.qld.gov.au/floods
www.Queensland-Australia.eu/de (Button »Flood Alert« auf der rechten Seite).

http://www.queenslandholidays.com.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.