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Autoreisen Wo der Urlaub teuer wird

Planen Autotouristen eine Kurzreise über Ostern ins Ausland, schauen sie am besten zuvor auf die Spritpreise. Mal lohnt es sich, mit leerem Tank die Grenze zu passieren, ein anderes Mal ist Volltanken angesagt. Teurer als in Deutschland – so zeigt eine Analyse des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) - sind derzeit die Niederlande, wo der Liter Super im Schnitt 1,73 Euro kostet, sowie Dänemark (1,68) und Frankreich (1,59).

Deutlich günstiger als in der Bundesrepublik (1,57 Euro für ein Liter E 10) ist Kraftstoff hingegen in Polen (1,26), Slowenien (1,29), Kroatien (1,30), Luxemburg (1,30), Österreich (1,35), Spanien (1,33), Schweiz (1,38), Tschechien (1,40), Ungarn (1,42), Italien (1,52) und Belgien (1,55).

Zum Vergleich: An Ostern 2007 beispielsweise zapften Autotouristen noch für unter einen Euro Sprit, etwa in Österreich und Tschechien, dort wurden damals jeweils 98 Cent fällig. Auch schon vor vier Jahren waren die Niederlande (1,43) und Dänemark (1,37) die teuersten Länder, in der Bundesrepublik kostete der Liter Super im Schnitt damals 1,30 Euro.

(13.04.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.