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Badereviere Wasserqualität lässt nach

Ein Sprung ins kalte Nass steht auch in diesem Sommer überall in Europa nichts im Wege.

Doch die Qualität der Badegewässer, so zeigt der jährlich erscheinende Report der Europäischen Umweltagentur (EUA), lässt nach: An den Küsten erfüllen nur noch 92,1 Prozent der europäischen Badegewässer den Minimalstandard. 95,6 Prozent waren es im Vorjahr gewesen. Die Binnenbadegewässer kamen auf 90,2 Prozent - nach 89,4 Prozent im Vorjahr.

Im langfristigen Vergleich hat sich die Badewasserqualität aber deutlich verbessert: 1990 beispielsweise hatten erst Vierfünftel der Badereviere an den Küsten den Mindestrichtwert erreicht. Bei den Binnengewässern waren es sogar nur 52,0 Prozent gewesen.

Es bestehe europaweit „noch Verbesserungsbedarf“, kommentiert EU-Umweltkommissar Janez Potocnik. Insgesamt wurden für den jetzt vorgestellten Bericht, der auf Angaben der 27 EU-Mitgliedsstaaten aus dem Vorjahr beruht, 21 063 Badeplätze analysiert. 70 Prozent davon lagen an den Küsten.

An den Meeresgestaden am besten schnitten Litauen, Slowenien und Zypern – dort erreichten 100 Prozent der Badegewässer die Leitwerte – ab, sowie Kroatien (97,3 Prozent), Malta (95,4), Griechenland (94,2) und Irland (92,6) ab. Deutschland kam auf 80,5 Prozent. Wer an den Detailergebnissen interessiert ist, wird online (www.eea.europa.eu/de) fündig.

(20.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.