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Urlauber sollten in Deutschland am besten dort baden, wo eine rot-gelbe Flagge weht: Dieser Bereich wird von Rettungsschwimmern bewacht

Urlauber sollten in Deutschland am besten dort baden, wo eine rot-gelbe Flagge weht: Dieser Bereich wird von Rettungsschwimmern bewacht

Badeurlaub Baden am besten an Stränden mit rot-gelber Flagge

Im Sommer geht es für viele Menschen in den Badeurlaub. An Stränden oder Seen wehen häufig verschiedenfarbige Flaggen. REISE & PREISE sagt, was sie bedeuten.

«Je mehr Flaggen es werden, desto komplizierter wird es», meint DLRG-Sprecher Martin Holzhause. Badeurlauber in Deutschland sollten sich vor allem die Kombination Rot-Gelb einprägen, rät er.

Was bedeutet die rot-gelbe Flagge?

Weht diese Flagge am Strand, bedeutet das: Diese Badestelle ist durch Rettungsschwimmer bewacht. «Sie kann auf einer Station wehen», erklärt Holzhause, «sie kann aber auch in einem Abstand von 50 bis 200 Metern an einem Gewässer aufgestellt sein.» Wer ins Wasser will, sollte das an solchen gekennzeichneten Stellen tun, die meisten Badeunfälle passieren in nicht bewachten Bereichen.

Was ist, wenn außerdem eine gelbe oder rote Fahne weht?

Die rot-gelbe Flagge kann je nach Witterungsbedingungen ergänzt werden. «Ist zusätzlich eine kleine gelbe Fahne gehisst, sollten zum Beispiel aufgrund von Strömungen ungeübte Schwimmer wie Kinder oder ältere Menschen nicht ins Wasser gehen», warnt Holzhause. Weht die rote Flagge, droht akute Gefahr: «Dann sind die Witterungsverhältnisse so, dass wirklich niemand mehr ins Wasser gehen sollte.»

Die rote Flagge wird etwa bei hohem Wellengang oder auch starker Wasserverschmutzung gehisst. Die Rettungsschwimmer sind trotzdem vor Ort und können Auskunft geben. Bei roter Beflaggung herrscht Badeverbot, «leider wird sich darüber immer wieder hinweggesetzt», sagt der DLRG-Sprecher.

Und was bedeutet Schwarz-Weiß?

Vor allem an Seen gibt es häufig die schwarz-weiß-geviertelte Flagge. Sie kennzeichnet einen Bereich, der gesondert für Wasserfahrzeuge genutzt werden sollte, etwa kleine Segelboote oder Surfbretter. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich.

Gibt es noch weitere Farben?

Nicht in Deutschland, aber zum Beispiel in Spanien gibt es eine grüne Fahne, die bedeutet: Alles ist in Ordnung. In manchen Ländern gibt es spezielle Flaggen, die vor Quallen warnen. «In Deutschland würde in so einem Fall die rote Flagge gehisst», erklärt Holzhause. Eine blaue Flagge hat nichts mit der Badesicherheit zu tun, sondern ist ein Gütesiegel für nachhaltigen Tourismus.

(07.06.2019, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.