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Bahnstreik Was Fahrgäste jetzt wissen sollten

Bei der Bahn stehen neue Streiks an. An den Bahnhöfen werden bald also wieder genervte Fahrgäste stehen. Sie sollten ihre Rechte und Möglichkeiten kennen:

Angebote der Bahn: »Es wird natürlich wieder Kulanzregelungen geben«, heißt es vonseiten der Deutschen Bahn. Bei den vorausgegangenen Streiks umfassten sie zum Beispiel, dass Fahrgäste ihr Ticket und die Reservierung kostenlos erstatten lassen konnten. Außerdem war es teils möglich, statt des gebuchten den nächsten - auch höherwertigen - Zug zu nutzen.
Auskunft: Die Nummer der Servicehotline lautet: 0180 6 99 66 33 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf). Bei den letzten Streikaktionen wurde aber auch eine kostenlose Infoline geschaltet.
Liveauskunft: Unter bahn.de/liveauskunft finden Fahrgäste - auch ohne Streiks - Auskunft darüber, welche Züge wann abfahren. Auf dem Smartphone sind die Angaben mit der App DB Navigator oder unter m.bahn.de zu finden.
Erstattung bei Verspätung: Generell gilt die Regel, dass Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises zurückbekommen, wenn sich ihr Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn kann in so einem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.
Antrag: Das Fahrgastrechte-Formular gibt es auf der Webseite der Bahn im pdf-Format zum Ausdrucken.

(20.02.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.