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Touristin auf Mallorca -  Für viele Deutsche beginnt ein gelungener Urlaubstag mit Ausschlafen und einem guten Frühstück

Touristin auf Mallorca - Für viele Deutsche beginnt ein gelungener Urlaubstag mit Ausschlafen und einem guten Frühstück

Foto: Julian Stratenschulte Hamburg - dpa

Banale Auszeit Was die Deutschen im Urlaub machen

Das Innerste der Mongolei erkunden? Was viele Deutsche tatsächlich im Urlaub machen, ist viel einfacher. Tourismusexperte Jürgen Kagelmann spricht von einem Plädoyer für den bescheidenen Urlaub.

Der perfekte Urlaubstag? »Für viele Deutsche beginnt er mit Ausschlafen und einem leckeren Frühstück am Buffet. Dann wird ein Ausflug in die nähere Umgebung unternommen - etwas erlebt - und am Nachmittag faul am Strand oder am Pool in der Sonne gelegen«, sagt Wissenschaftler Ulrich Reinhardt. Er leitet die Hamburger BAT-Stiftung für Zukunftsfragen, die Deutsche zu ihren Urlaubsaktivitäten befragt hat.

»Währenddessen überlegt man sich spontan, wie man den Abend gestalten möchte. Vielleicht einen Spaziergang durch die Altstadt des Ferienorts machen oder in einem typischen Restaurant mit Einheimischen die Landesküche probieren?«

Was der deutsche Urlauber demnach den lieben langen Tag so treibt, wenn er endlich mal Zeit hat: Nicht Kultur, Wellness oder Sport stehen ganz oben - sondern Essen, Baden, Spaziergänge, Ausflüge und Faulenzen. »Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit Welten liegen können«, sagt Reinhardt. »Ähnlich wie in der Freizeitgestaltung, möchte man auch im Urlaub die Möglichkeit haben, zwischen vielen verschiedenen Aktivitäten wählen zu können. Häufig werden aber nur wenige der Angebote tatsächlich genutzt. Eine Mischung aus Erlebnis und Entspannung ist es, die die deutschen Urlauber bevorzugen«.

Tourismuswissenschaftler Jürgen Kagelmann sieht eine deutliche Diskrepanz zwischen dem, was die Werbung propagiert, und dem, was viele Urlauber tatsächlich suchen: »Wenn die Ergebnisse valide sind, kann man daraus entnehmen, dass der Urlaub eben nicht das ist, als das er immer hingestellt wird: die Chance, sich einmal im Jahr selbst zu verwirklichen und die ganz großen Erfahrungen und Erlebnisse zu machen, sondern eine banale Auszeit«, sagt er. »Eine Zeit eben, in der man sich woandershin bewegt, wo es sonniger ist, wo es andere Sachen zu kaufen und etwas anderes zu essen gibt - das reicht schon. Mehr wollen viele Leute gar nicht«.

Das ganz Besondere habe der Urlaub schon lange verloren, sagt der Experte aus München. »Das war früher mal so, vielleicht noch in den 50er, 60er Jahren - da war Urlaub etwas Außergewöhnliches. So außergewöhnlich, dass man schon lange vorher Pläne gemacht hat. Heutzutage ist das eine ganz normale Konsumaktivität«.

Auch wenn die Tourismusindustrie in Katalogen und im TV für etwas anderes werbe. »Erlebnis-, Besinnungs-, Klosterurlaube und so weiter werden als Trends herausgestellt, dabei haben die Leute offensichtlich viel einfachere Bedürfnisse«, betont der Diplompsychologe, der seit 1987 in der Tourismusforschung tätig ist.

Natürlich gebe es auch noch die anderen Urlauber. »Das sind dann vielleicht noch 10 oder 15 Prozent der Leute, die das Geld und die Motivation haben und einen besonderen Luxus- oder Abenteuerurlaub machen«. Diese Art von Urlaub sei in Reisereportagen »ungeheuer überrepräsentiert«, sagt der Experte. »Diese ganzen tollen Erlebnis- und Abenteuersachen, wo man ins Innerste der Mongolei fährt, werden total überbewertet. Die Leute wollen einfach nur von zu Hause weg und ein bisschen was anderes kaufen und kauen«, unterstreicht der Autor und Herausgeber. »Das, was die Befragung zeigt, ist ein bisschen so etwas wie ein Plädoyer für den bescheidenen Urlaub«.

Für die repräsentative Untersuchung hat die Stiftung mehr als 4000 Deutsche ab 14 Jahren in persönlichen Interviews zu ihren Urlaubsaktivitäten befragt.

Jeder Sechste macht immer den gleichen Urlaub
Viele deutsche Urlauber sind Gewohnheitstiere. Jeder Sechste verreist seit Jahren immer wieder in die gleiche Gegend und bucht sogar immer wieder die gleiche Unterkunft. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der »Apotheken Umschau« hervor. Jeder Siebte gab an, sich unwohl zu fühlen, wenn er im Urlaub nicht weiß, was am nächsten Tag auf ihn zukommt. Am wenigsten flexibel sind die Deutschen beim Essen: Fast 60 Prozent der Befragten halten nicht viel von exotischen Spezialitäten und bleiben bei den Getränken und Speisen, die sie kennen und vertragen. 

(26.07.2013, Dorit Koch, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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